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Dienstag, 07-02-2012

Für Neu-, Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen und Abbruch von Gebäuden ist in der Regel ein Bauantrag einzureichen. In Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit beraten wir Sie gerne.

  • Bauinformationgen und Bauberatung bei Bauanträgen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Verfahrensfreistellung bzw. Genehmigungsfreistellung
  • Erteilung von Ausnahmen / Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes

Ansprechpartner:   06881 / 59-272         Rathaus, 3. Etage, Zimmer Nr. 308

                          Fax 06881 / 59-167    Öffnet ein Fenster zum Versenden von E-Mailbauamt(at)lebach(dot)de

Öffnet externen Link in neuem FensterFormulare der Landesbauordnung (LBO)

Ebenso können Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier  entsprechende Rechtsvorschriften einsehen.

 

Die Stadt Lebach ist Mitglied des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung für Saarländische Kommunen (eG0-Saar). Über einen Behördenwegweiser erhalten Sie Zugang zu einzelnen kommunalen Behördendienstleistungen der Stadtverwaltung und eine Formularübersicht, hier speziell auch zur Landesbauordnung (LBO) sowie jede Menge nützliche Informationen zu den verschiedenen Genehmigungsverfahren.

Öffnet externen Link in neuem FensterBehördendienste-Saar