Für Neu-, Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen und Abbruch von Gebäuden ist in der Regel ein Bauantrag einzureichen. In Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit beraten wir Sie gerne.
- Bauinformationgen und Bauberatung bei Bauanträgen
- Bearbeitung von Anträgen auf Verfahrensfreistellung bzw. Genehmigungsfreistellung
- Erteilung von Ausnahmen / Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes
Ansprechpartner: 06881 / 59-272 Rathaus, 3. Etage, Zimmer Nr. 308
Fax 06881 / 59-167
bauamt(at)lebach(dot)de
Formulare der Landesbauordnung (LBO)
Ebenso können Sie
hier entsprechende Rechtsvorschriften einsehen.
Die Stadt Lebach ist Mitglied des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung für Saarländische Kommunen (eG0-Saar). Über einen Behördenwegweiser erhalten Sie Zugang zu einzelnen kommunalen Behördendienstleistungen der Stadtverwaltung und eine Formularübersicht, hier speziell auch zur Landesbauordnung (LBO) sowie jede Menge nützliche Informationen zu den verschiedenen Genehmigungsverfahren.



