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Dienstag, 07-02-2012

Bergbau

Derzeit unterstützt die Stadt Lebach durch Gewährung von Rechtsbeistand die Musterklage eines Falscheider Bürgers, der von der DSK einen Ersatz für seine fiktive Mietwertminderung einklagt. Grundsätzlicher Art ist hierbei die Frage, ob neben den Schadensersatz-Regelungen des Bundesberggesetzes (hier sind keine Abgeltungen dieser Art vorgesehen) auch nachbarschaftsrechtliche Ansprüche insbesondere aus§ 906 Absatz II des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung kommen können.

In erster Instanz hat das Amtsgericht Lebach dem Kläger teilweise stattgegeben und einen entsprechenden Ausgleichsanspruch zuerkannt. Das Urteil in seinem Wortlaut können Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier nachlesen.

In zweiter Instanz hat das Landgericht Saarbrücken dieses Urteil aufgehoben und verneint klar die Anwendbarkeit des Bürgerlichen Gesetzbuches im vorliegenden Fall. Dieses Urteil können Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier nachlesen. 

Am 19. September 2008 hat der Bundesgerichtshof in dieser Sache entschieden, dass durchaus neben dem bergschadensrechtlichen Anspruch auch ein Anspruch aus dem bürgerlich-rechtlichen Nachbarschaftsrecht und konkret aus § 906 II BGB gegen die RAG grundsätzlich entstehen kann. In der Sache selbst hat es den Fall an das Landgericht zurück verwiesen, das nun das erstinstanzliche Urteil und die darin aufgestellten Kriterien bezüglich der Unzumutbarkeit der Erschütterungen sowie ggf. deren Entschädigungshöhe zu überprüfen hat. Die erste Verhandlung des Landgerichtes fand am Freitag, dem 22. Mai 2009 statt. Das Urteil des BGH finden Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

Das Landgericht Saarbrücken hat sich dann am 25.11.2011 nochmals mit der Thematik befasst und dem Kläger einen Anspruch sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach zuerkannt. Derzeit ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Den Wortlaut dieses Urteils finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Bezüglich der jetzigen Notwendigkeit Anmeldung von Forderungen hat die Stabsstelle zur Vermittlung in bergbaubedingten Konflikten (SVB) die derzeitige rechtliche Situation zusammengefasst. Diese Informationen finden Sie hier.