Nachbeurkundung einer Eheschließung von Aussiedlern
Für den Personenkreis der Aussiedler kann für eine im Aussiedlungsgebiet erfolgte Eheschließung eine Beurkundung im Eheregister erfolgen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn bereits eine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde.
Erforderliche Dokumente
- Die Personalausweise bzw. Reisepässe der Ehegatten
- Die Geburtsurkunden der Ehegatten
- Die Heiratsurkunden der Ehegatten
- Die Registrierscheine und Vertriebenenausweise bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG der Ehegatten
- Die Namenserklärungen der Ehegatten (insbesondere über Erklärungen nach § 94 BVFG)
- Auch die Auflösungen der Vorehen der Ehegatten müssen nachgewiesen werden. In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte - auch telefonisch - bei uns.
Zu fremdsprachigen Urkunden legen Sie bitte zusätzlich Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers vor.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland im Eheregister des Standesamtes Lebach beträgt derzeit 66,00 €, zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z.B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.

