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Mittwoch, 23-05-2012

Beurkundung der Geburt

Wenn Ihr Kind in Lebach geboren wurde etwa bei einer Hausgeburt, sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt des Geburtsortes. Erforderliche Erklärungen bezüglich der Namensführung und Abstammung Ihres Kindes können Sie bei uns abgeben.