DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR LANDSWEILER
1. DIE ALLGEMEINE ENTWICKLUNG SEIT 1901 BIS ZUM GESETZ „BETREFFEND DIE BEFUGNIS DER POLIZEIBEHÖRDEN ZUM ERLASSE VON POLIZEIVERORDNUNGEN ÜBER DIE VERPFLICHTUNG ZUR HILFELEISTUNG BEI BRÄNDEN“ VOM 21. DEZEMBER 1904
Historisch gesehen begannen die Entwicklungen, die 1907 zur Gründung der Feuerwehr Landsweiler führten, bereits am 23. Mai 1901, als das Kammergericht zu Königsberg ein für die Einrichtungen von Pflichtfeuerwehren durch Polizeiverordnungen weichenstellendes Urteil fällte. Ursache war die Weigerung eines Fleischermeisters aus Pillau (heute Baltijsk nähe Königsberg), sich an einem durch Polizeiverordnung festgelegten Appell der örtlichen Pflichtfeuerwehr zu beteiligen.
In der Urteilsbegründung hieß es dazu:
„Die Polizei ist nicht befugt, den Bewohnern einer Stadt Leistungen von Hand- und Spanndiensten (Anm.: worunter auch der Feuerwehrdienst zu zählen ist) durch Polizeiverordnungen aufzuerlegen und die Nichtbefolgung derselben unter Strafe zu stellen. [...] Unbedenklich aber fällt die Regelung des Feuerlöschwesens und auch die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren unter den § 11 der Städteordnung, die den Städten das Recht gibt, besondere statutarische Anordnungen zu treffen. [...] Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen können also die mit Einrichtung des kommunalen Feuerlöschwesens verbundenen, von Bürgern der Stadt zu leistenden Dienste diesen [...] durch Ortsstatut auferlegt werden.“
So bestand nun die Situation, dass die Einwohner einer Gemeinde nicht mehr durch Polizeiverordnungen, wie es vielerorts üblich war, zum Feuerlöschdienst verpflichtet werden konnten, sondern dass dazu ein Ortsstatut erlassen werden musste.
Die infolge dieses Urteils eingetretene neue Situation erschien sodann dem preußischen Landesfeuerwehrausschuss günstig zu sein, um die von dieser Seite geforderte gesetzliche Regelung des Feuerlöschwesens wieder in die Diskussion zu bringen.
So hatte sich der Vorsitzende des Preußischen Landesfeuerwehrausschusses erlaubt, an den preußischen Innenminister den Antrag auf gesetzliche Regelung des Feuerwehrwesens zu stellen.
Er führte aus, dass man „eine baldigste gesetzliche Regelung des Feuerlöschwesens für unbedingt notwendig“ halte, und bat den preußischen Innenminister, er wolle eine solche gesetzliche Regelung sobald wie nur möglich herbeiführen. Insbesondere werde das Gesetz folgende Punkte festlegen müssen:
„1. Die Verpflichtung der Gemeinde-Eingesessenen zum Branddienst, mit Ausnahme der durch Krankheit oder Gebrechlichkeit oder durch öffentliche Berufspflichten verhinderten Personen.
2. Die Berechtigung der Polizeibehörden, durch Polizeiverordnung das gesamte Löschwesen in den einzelnen Provinzen den Verhältnissen derselben entsprechend zu regeln sowie auch die Feuerwehren bei anderer gemeiner Gefahr, wie Wassersnoth etc., zur Hülfeleistung heranzuziehen.
3. Die ausreichende Versorgung der im Feuerlöschdienst oder bei anderen Hülfeleistungen verletzten oder infolge des Dienstes erkrankten Feuerwehrleute bezüglich deren Hinterbliebenen.“
Letztendlich bekam das erlassene Gesetz dann aber eine weitaus einfachere Form, als dies vom Preußischen Landesfeuerwehrausschuss angestrebt worden war, und regelte nur den entstandenen Streitpunkt, ob die Einwohner einer Gemeinde durch Polizeiverordnungen zur Hilfeleistung bei Bränden verpflichtet werden konnten.
So lauteten schließlich die wesentlichen Passagen des „Gesetzes betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlasse von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden“ vom 21. Dezember 1904:
„Soweit das Feuerlöschwesen nicht durch Ortsstatut geregelt ist, können Polizeiverordnungen über die Verpflichtung der Einwohner zur persönlichen Hilfeleistung bei Bränden, insbesondere zum Eintritt in eine Pflichtfeuerwehr [...] erlassen werden.“
Der preußische Innenminister veröffentlichte mit Schreiben vom 7. März 1905 die zu dem Gesetz gehörigen Ausführungsanweisungen, nach denen für die Provinzen Musterortsstatute und Polizeiverordnungen für das Feuerlöschwesen erarbeitet werden sollten und wies so deutlich den Weg in Richtung einer provinziellen Regelung. Da sich das Feuerlöschwesen in den einzelnen Provinzen selbständig und verschieden entwickelt habe, erfolge auch die Ausführung dieses Gesetzes „am zweckmäßigsten provinziell und zwar nach Maßgabe von besonderen Anordnungen, mit deren Erlass die königlichen Oberpräsidenten [...] betraut worden sind.“
2. Der Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 30. November 1906
Nachdem der preußische Innenminister die Oberpräsidenten anhand der Ausführungsanweisungen vom 7. März 1905 mit der Ausarbeitung von Musterortsstatuten und Polizeiverordnungen zur Regelung des Feuerlöschwesens in ihren Provinzen beauftragt hatte, erstattete der rheinische Oberpräsident dem preußischen Innenminister mit Schreiben vom 13. Juli 1905 Bericht über die Situation in der Rheinprovinz und über die unternommenen Schritte:
„In der Rheinprovinz sind bisher keinerlei einheitliche Bestimmungen auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens in Geltung gewesen. [...] Es bedurfte daher sorgfältiger Erhebungen über die in der Provinz zur Zeit bestehenden Einrichtungen und Vorschriften bezüglich des Feuerlöschwesens und eingehender Äußerungen der Regierungspräsidenten. Nachdem die Berichte vor kurzem eingegangen sind, bin ich nunmehr an die Feststellung des Entwurfs für ein Musterortsstatut herangetreten. Den Entwurf beabsichtige ich demnächst dem Feuerwehrverbande der Rheinprovinz zur Begutachtung zugehen zu lassen, da besonderes Gewicht darauf zu legen sein dürfte, die freiwilligen Feuerwehren bei der Neuorganisation deutlich zu stärken und zu fördern. [...] “
Warum der Oberpräsident gerade die freiwilligen Feuerwehren bei der Neuorganisation deutlich stärken und fördern wollte, erklärt er nicht.
Dem preußischen Innenminister teilte der Oberpräsident per Bericht vom 30. September 1906 mit, „dass nunmehr das Musterortsstatut betreffend die Regelung des Feuerlöschwesens in der Rheinprovinz [...] soweit im Entwurfe fertiggestellt“ sei.
So wurde vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Freiherr von Schorlemer-Lieser, am 30. November 1906 der Erlass über die endgültige Neuregelung des Feuerlösch- und Feuerwehrwesens auf Grund des Gesetzes vom 21. Dezember 1904 veröffentlicht, der nach Aufhebung aller früheren diese Materie regelnden Polizeiverordnungen die alleinige Grundlage für das Feuerwehrwesen in der Rheinprovinz bildete und bis 1934 hierfür Gültigkeit behielt.
Tatsächlich war das freiwillige Feuerwehrwesen infolge des Erlasses vom 30. November 1906 mit großen Schritten gefördert und verbreitet worden, wie der Oberpräsident es in seinem Erlass gefordert hatte.
Im Jahre 1907 stieg die Zahl der Wehrgründungen sprunghaft an. Die Ursache für diesen überragenden Erfolg bei der Neugründung freiwilliger Feuerwehren wird in der Realisierung der teils schon seit Jahrzehnten geforderten Maßnahmen durch die Behörden zu sehen sein. So waren die Gemeinden durch den Erlass mit einem Mal verpflichtet, sich nicht einfach nur um einen ausreichenden Feuerschutz zu bemühen, sondern es musste in jedem Ort entweder eine freiwillige Feuerwehr oder eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet und vorschriftsmäßig ausgestattet werden. Außerdem waren die Gemeinden angewiesen worden, zur Gründung freiwilliger Feuerwehren Räumlichkeiten, Ausrüstung und Uniformierung zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren waren die Wehrleute gegen Unfälle im Feuerwehrdienst zu versichern, alle weiteren Unterhaltungskosten der Wehr zu tragen, der Wehr den Status als Exekutivorgan der Polizeibehörde zu verleihen und den Oberbrandmeistern „tunlichst im Wehrdienst polizeiliche Rechte zu verleihen“.
3. Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Landsweiler im Jahre 1907
Wegen der oben beschriebenen Änderungen in der Gesetzeslage schlossen sich im Jahre 1907 auch in der Gemeinde Landsweiler unter dem Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ couragierte und beherzte Einwohner zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr zusammen, um den Naturgewalten und der Feuersbrunst entgegenzutreten.
Am 17. Oktober 1907 wurde unter dem Vorsitz des damaligen Bürgermeisters und Standesbeamten zu Lebach, Albert Nikolaus Lamberty (1859 – 1922) und den gewählten Mitgliedern des Gemeinderates der Beschluss gefasst, der nachstehend im genauen Wortlaut wiedergegeben wird:
(Auszug aus dem Beschlussbuch des Gemeinderates der Gemeinde Landsweiler von 1907)
Erschienen: Bürgermeister Lamberty als Vorsitzender. Von den gewählten Mitgliedern:
- Krämer Georg, Ortsvorsteher
- Altmeyer Matthias, Stellvertreter
- Albert Johann
- Feld Jakob
- Rosport Johann
- Schweizer Johann (Wirt)
Verhandelt, Landsweiler, den 17. Oktober 1907
Auf vorherige vorschriftsmäßige Einladung erschien der Gemeinderat in der nebenbezeichneten Anzahl seiner Mitglieder und kommt zur Verhandlung Feuerwehrangelegenheit:
Nachdem die Bestrebungen wegen Errichtung einer Freiwilligen Feuerwehr bisher insofern Erfolg hatten, als 36 Eingesessene der Gemeinde [sich] zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr unter Zugrundelegung der bestehenden Bestimmungen bereit erklärt haben, hält der Gemeinderat die Regelung des Feuerlöschwesens im Allgemeinen als durchgeführt und beschließt, die im § 10 des Normalortsstatuts für Pflichtfeuerwehren bezeichneten Feuerlöschgerätschaften der demnächstigen Freiwilligen Feuerwehr und die dort bezeichneten Ausrüstungsgegenstände für die Mannschaften anzuschaffen.
Im Weiteren erklärt der Gemeinderat sich damit einverstanden, dass nach Ablauf eines Jahres den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ihrem Wunsch gemäß Drillichjacken und Helme zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Gemeinderat bringt als Leiter der Wehr, welcher durch den Bürgermeister zu bestimmen ist, den Ackerer und Schreiner Matthias Schorr in Vorschlag.“ (Soweit der Auszug aus dem Beschlussbuch.)
Die Notwendigkeit den Brandschutz in der Gemeinde zu sichern, wurde jedoch schon über 46 Jahre früher erkannt, was aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 8. August 1861 hervorgeht:
Darin heißt es auszugsweise: „ Schließlich wurde noch erörtert, daß zur Einstellung einer Feuerspritze in Landsweiler ein dringendes Bedürfnis vorliege und wurde der Antrag gestellt, entweder eine neue Feuerspritze als Inventarienstück der Bürgermeisterei zu beschaffen, oder auch eine von den dreien in Lebach befindlichen hierher zu verabfolgen. Nachdem letztere Alternative für vorläufig zugegeben worden war, wurde die Beschaffung eines Lokales zur Unterstellung derselben in Beratung gezogen.
Dabei wurden zwei Projecte in Vorschlag gebracht, nämlich entweder das Lokal als Anbau an das Schulhaus zu errichten, wozu etwa 5 bis 6 Fuß der Seitenlänge des Gartens von Johann Kraemer erforderlich würden, oder ein neues Gebäude auf der Gemeindeparzelle in der „Sandkaul“ zu errichten.“
Der Anbau an das bestehende Schulhaus wurde von den Gemeinderatsmitgliedern als am zweckmäßigsten befürwortet und der Ortsvorsteher und der Bürgermeister beauftragt, mit Johann Kraemer eine Vereinbarung über den Ankauf seines Gartenabschnittes zu treffen.
Informationen über die weitere Entwicklung liegen leider nicht mehr vor.
Die erste Übung der neu gegründeten Feuerwehr Landsweiler fand im März 1908 statt. Matthias Schorr fungierte als erster Oberbrandmeister. Ihm unterstanden 28 Wehrmänner, die es als Gründerväter der Wehr verdienen, hier namentlich genannt zu werden:
| Zapp Johann | |
| Schorr Matthias | Oberbrandmeister |
| Rosport Johann | Stellvertreter |
| Bauer Edmund | Breuer Peter |
| Biesel Johann | Biesel Jakob |
| Biesel Matthias | Dörr Jakob |
| Dräger Jakob | Engel Peter |
| Feld Jakob – Albert | Feld Jakob – Kiefer |
| Feld Jakob – Thiry | Feld Jakob (Bauer) |
| Feld Jakob (Schreiner) | Hoffmann Johann |
| Krämer Matthias | Kiefer Johann |
| Kiefer Georg | Laig Johann |
| Rimpel Andreas | Rosport Nikolaus |
| Schmitt Matthias | Schmitt Johann – Weber |
| Schmitt Heinrich – Balzer | Schmitt Johann – Kunz |
| Schweizer Johann | Zeiner Johann |
Oberbrandmeister Matthias Schorr und sein Stellvertreter Johann Rosport, wurden als Leiter der Feuerwehr Landsweiler 1908 vom Gemeinderat bestätigt. Im gleichen Jahr wurde die Freiwillige Feuerwehr mit Drellröcken ausgerüstet. Die Ausstattung mit Tuchuniformen und Helmabzeichen erfolgte 1910 ebenfalls durch Beschluss des Gemeinderates.
Durch diese für damalige Verhältnisse beachtliche Mannschaftsstärke und die Ausrüstung mit Feuerwehreimern und sonstigen Kleingeräten wie Äxten und Feuerhaken war die Feuerwehr Landsweiler zu diesem Zeitpunkt schon in der Lage, kleinere Brände effektiv zu bekämpfen.
Da die Wasserversorgung zur damaligen Zeit unzureichend war und geeignete Löschgeräte fehlten, hätten Großbrände nur sehr umständlich gelöscht werden können, bis die Wehr im Jahre 1913 eine Handdruckspritze und einen Schlauchkarren mit insgesamt 50 Metern an Wasserschläuchen erhielt.
Dadurch war die Wehr in der Lage, kleine und mittelgroße Brände erfolgreich zu löschen. Die Gemeinde Landsweiler blieb jedoch glücklicherweise von größeren Schadenfeuern verschont.
4. Die Freiwillige Feuerwehr Landsweiler zur Zeit der Weltkriege
Erste Probleme, den Brandschutz sicherzustellen, traten während des Ersten Weltkrieges von 1914 – 1918 auf.
1914 äußerte sich der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes in der Fachzeitschrift „Feuerwehrmann“:
„Infolge der Mobilmachung sind wohl aus allen Feuerwehren des Verbandes Kameraden zur Fahne geeilt, um dem Rufe unseres Kaisers zu folgen, um unser geliebtes deutsches Vaterland zu schützen, um den beutegierigen und rachedürstigen Feind von den Grenzen fern zu halten und dafür einzutreten, dass dieser nur als Gefangener und ohne Waffen unser Vaterland betreten darf.“
Mit der Mobilmachung aber wurde das dringendste Problem der freiwilligen Feuerwehren während des Krieges, nämlich die durch die Einberufungen stark geschrumpfte Mannschaftsstärke der Wehren, deutlich.
Am 17. August 1914 hatte der preußische Innenminister dann auch einen die Mannschaftsstärke der Feuerwehren betreffenden Erlass an die Oberpräsidenten herausgegeben:
„Durch die Einberufung der wehrfähigen Mannschaft zu den Fahnen wird der Mannschaftsbestand der Feuerwehren vielfach erheblich geschwächt und auf dem flachen Lande die Organisation einer wirksamen Feuerlöschhilfe in Frage gestellt sein, falls nicht von Aufsichtswegen für die Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes gesorgt wird. Eure Hochwohlgeboren [...] ersuche ich, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Feuerlöschwesen, dem in der Kriegszeit eine besondere Bedeutung zukommt, in einem den Bedürfnissen der öffentlichen Sicherheit entsprechenden Zustande zu erhalten.“
Immerhin wurde dann vom Stellvertretenden Generalkommando des 4. Armeekorps, in dessen Zuständigkeit diese Frage lag, angeordnet, „dass bei der Heranziehung Hilfsdienstpflichtiger darauf Bedacht genommen werden soll, dass in kleinen Landgemeinden der Spritzenmeister und sein Stellvertreter, [...] sowie für jede Spritze und Maschinenleiter je ein Führer und vier Mann zurückgestellt bleiben.“
Zwar wird man mit dieser Zahl sachkundiger Feuerwehrleute keinen größeren Brand gelöscht, immerhin aber für ein ordnungsgemäßes Vorgehen und eine richtige Bedienung der Gerätschaften Sorge getragen haben.
Tatsächlich tauchen in dieser Zeit aber trotz der dezimierten Mannschaftsbestände keine Klagen auf, dass deswegen entsprechende Schadenfeuer nicht oder nur unzureichend hätten bekämpft werden können, sodass auch die derart geschwächte Feuerwehr wohl unter Zuhilfenahme von Nichtwehrleuten ihre Aufgaben immer noch ordnungsgemäß erledigte.
Nach dem Ersten Weltkrieg kam die Wehr mannschaftsmäßig wieder rasch auf die Beine. Der amtierende Oberbrandmeister Matthias Schorr baute die Wehr zu einem gut funktionierenden Löschtrupp aus, bis er sein Amt zum 1. Januar 1921 an den damaligen Feuerwehrmann Peter Engel übergab, der die Feuerwehr Landsweiler zu einer schlagkräftigen Truppe formte, was diese im Laufe der Jahre bei kleineren und mittelgroßen Bränden unter Beweis stellen konnte.
Auch der Zweite Weltkrieg stellte die Wehr auf Grund der gestiegenen Einberufungszahlen der Wehrmacht personell und wegen der kriegsbedingt veränderten Einsatzlage vor große Probleme. Abhilfe schaffte die Aufstellung einer Hilfswehr unter der Leitung des Feuerwehrmannes Edmund Bauer.
Ein weiterer Meilenstein in der technischen Entwicklung der Wehr war ein Tragkraftspritzenanhänger (TSA) mit einer Motorspritze, Marke DKW (TS8), der 1942 aufgrund der sich mehrenden Luftangriffe während des Krieges angeschafft wurde.
5. Nachkriegszeit
Nach dem Krieg erfuhr der Wiederaufbau der Wehr sowohl in der Mannschaftsstärke als auch in der Ausrüstung einen enormen Aufschwung.
Im Jahre 1952 konnte das neue Feuerwehrgerätehaus in der Kirchstraße (heute Zum Hangenberg) bezogen werden. Das alte Gerätehaus auf dem ehemaligen Schulhof war schon lange zu klein geworden und musste nun endgültig dem bevorstehenden Neubau der Pfarrkirche weichen.
Dafür sei den Mitgliedern des Obst- und Gartenbauvereins an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes gesagt, denn so konnte ein wichtiges Stück Landsweiler Feuerwehrgeschichte erhalten werden.
Gegen Ende des Jahres 1960 wurde vom damaligen Landsweiler Bürgermeister Alois Weber der Firma Weiffenbach aus St. Ingbert der Auftrag erteilt, ein Feuerlöschfahrzeug LF 8 mit Tragkraftspritze zum Preis von 24.899,35 DM zu liefern. In einem Zeitungsbericht vom 20. November 1960 heißt es dazu, „dass ein Ort, der sich im letzten Jahrzehnt nicht nur einwohnermäßig, sondern auch räumlich verdoppelt habe, sich keine Verzögerung in einer zeitgemäßen Ausrüstung seiner Feuerwehr gestatten könne.“
Das besagte Fahrzeug wurde schließlich 1961 unter Wehrführer Josef Brack in Dienst gestellt und 1963 durch den Anbau einer Vorbaupumpe (FP 8/8) verbessert. Es versah im Löschbezirk Landsweiler bis zum Jahre 1988 seinen Dienst.
1962 gründete Wehrführer Brack eine der ersten Jugendfeuerwehren im Kreis Saarlouis. Bei vielen Übungen und Wettkämpfen konnte sowohl die Aktive Feuerwehr als auch die Jugendfeuerwehr ihren guten Ausbildungsstand unter Beweis stellen.
Josef Brack musste am 21. November 1965 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden. Sein Amt übernahm Brandmeister Paul Schorr.
Zu diesem Zeitpunkt gehörten insgesamt 63 Mann zur Feuerwehr Landsweiler, wovon 35 im Aktiven Dienst standen.
Nach der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974 wurde die Feuerwehr Landsweiler der damaligen Gemeinde Lebach unterstellt. Unter der Führung von Paul Schorr wurde 1976 das neue Feuerwehrgerätehaus im jetzigen Standort der Stangenwaldhalle bezogen. Mit dem Neubau dieser Räumlichkeiten hatte die Gemeinde Lebach alle Voraussetzungen für eine Aufwärtsentwicklung der Feuerwehr zum Wohle der Landsweiler Bürger geschaffen.
Bei mehreren Bränden und stundenlangen Katastropheneinsätzen bei den Hochwassern 1993 und 1995 hat die Feuerwehr Landsweiler ihren Leistungsstand immer wieder unter Beweis gestellt.
Im Mai des Jahres 1985 wurde das alte Löschfahrzeug durch ein neues modernes LF 8 ersetzt, dessen einsatztaktischer Wert 1996 durch den Einbau eines Wassertankes erhöht wurde. Die Anschaffungskosten betrugen 110.000 DM.
6. Die Freiwillige Feuerwehr Landsweiler im Jubiläumsjahr
Zum heutigen Zeitpunkt hat der Löschbezirk Landsweiler insgesamt 54 Mitglieder, die sich aus 13 Jugendfeuerwehrmännern und sieben Alterskameraden, 29 aktiven sowie fünf inaktiven Mitgliedern zusammensetzen. Löschbezirksführer ist Oberbrandmeister Toni Weber. Die Betreuung der Jugendfeuerwehr liegt in Händen von Oberlöschmeister Thorsten Kolz, Kassenwart ist Oberfeuerwehrmann Christian Feld; die technischen Geräte werden von Oberlöschmeister Joachim Rosport gewartet.
Die aktive Feuerwehr übt zweiwöchentlich freitags von 19:00 - 21:00 Uhr, die Jugendfeuerwehr wöchentlich donnerstags von 18:00 – 19:30 Uhr am Gerätehaus unter der Stangenwaldhalle.
Weiterhin werden über das Jahr hinweg verschiedene überörtliche Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene besucht.
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr erforderte und erfordert immer auch eine aufgabengerechte Personalausstattung. Deshalb ist vor allem die Jugend angesprochen, sich in der Feuerwehr zum Wohle der Allgemeinheit zu engagieren. Getreu unserem Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“, können wir Teamgeist, soziales Engagement und eine gute Kameradschaft anbieten.
Am Schluss dieser Chronik bleibt mir nur noch allen Feuerwehrmännern der Vergangenheit und Gegenwart für ihren selbstlosen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit zu danken. Auch den Ehefrauen und Lebenspartnerinnen der Feuerwehrmänner sei gedankt, denn die Zeit der Einsätze, Übungen und sonstiger Feuerwehrveranstaltungen gehen schließlich der Familie verloren, was nicht vergessen werden darf.
Danken möchte ich auch meinen Kameraden im Löschbezirk, die mir während der Erstellung der Chronik mit wohlwollendem Rat und wertvollen Hinweisen zur Seite standen.
Namentlich danken möchte ich Herrn Helmut Grein vom Kreisarchiv Saarlouis und Herrn Reg.-Amtsrat Thomas Besse vom saarländischen Innenministerium für die Bereitstellung des aufschlussreichen Materials.
Dominik Weber






