Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Lebach ist bemüht, den städtischen Internetauftritt gemäß §12e SBGVO (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung) über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18. September 2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Homepage www.lebach.de.
Der Internetauftritt der Stadt Lebach befindet sich in einem ständigen Weiterentwicklungsprozess, ist derzeit leider noch nicht komplett mit den Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vereinbar. Aber wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Prozesse sehr zeit- und kostenintensiv sein können und es daher zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen kann.
Diese Bereiche sind bereits barrierefrei:
Die Textgröße lässt sich nach den WCAG 2.1 Prinzipien für barrierefreie Internetseiten um die Stufen A und AA vergrößern.
Die Seite verfügt über eine Vorlesefunktion, mit der Sie sich Artikel und Inhalte unserer Seite vorlesen lassen können.
Diese Bereiche sind noch nicht barrierefrei:
Derzeit stehen Informationen noch nicht in leichter Sprache zur Verfügung. Die Erstellung der Informationen in leichter Sprache befindet sich in Arbeit.
Die Vielzahl an Dokumenten, die im PDF-Formaten zur Verfügung gestellt werden, sind teilweise nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, barrierefreie Versionen zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie ein Dokument barrierefrei benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und achten Sie darauf, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Lebach übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Gerne können Sie uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadtverwaltung Lebach
Am Markt 1
66822 Lebach
Telefon 06881-590
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Kontakt
STADT LEBACH
Am Markt 1
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Fax. 06881 / 59 - 211
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