Lebacher Abfallzweckverband informiert:
Neuerungen der Bioabfallverordnung
Seit dem 1. Mai 2025 treten die wichtigsten Neuerungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die zulässigen Fremdstoffanteile im Bioabfall und die Anforderungen an Sammlung, Annahme und Verarbeitung. Die wichtigsten konkreten Neuerungen sind:
Striktes Verbot von Plastiktüten im Bioabfall – auch „biologisch abbaubare“ Plastiktüten und -folien sind nicht mehr erlaubt. Bioabfälle dürfen nur noch lose oder in Papiertüten gesammelt werden.
Grenzwerte für Fremdstoffe:
Bei der Sammlung (z.B. Biotonne) darf der Fremdstoffanteil (inklusive Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik, Metalle) maximal 3% betragen. Bei Überschreitung kann die Annahme verweigert oder eine Nachsortierung verlangt werden.
Für die weitere Verarbeitung (z.B. Kompostierung, Vergärung) gelten deutlich strengere Grenzwerte:
Maximal 0,5% Kunststoffe im Bioabfall insgesamt
Für Bioabfälle aus der Biotonne sind bis zu 1% Kunststoffe zulässig.
Verpackte Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der weiteren Behandlung von ihrer Verpackung getrennt werden.
Sichtkontrollen und Zurückweisungsrecht:
Entsorger und Anlagenbetreiber sind verpflichtet, angelieferte Bioabfälle auf Fremdstoffe zu kontrollieren.
Bei Verdacht auf mehr als 3% Fremdstoffanteil kann die Annahme verweigert werden.
Konsequenzen bei Verstößen:
Bei wiederholter Falschbefüllung kann die Biotonne als Restmüll entsorgt werden, was zu höheren Kosten führt.
Kommunen können Bußgelder verhängen; die Höhe ist lokal geregelt.
Keine Ausnahme für kompostierbare Produkte:
Auch kompostierbare Kaffeekapseln, Essensschalen aus Pappe oder Holzbesteck gelten als Fremdstoffe und dürfen nicht in die Biotonne, mit Ausnahme von Biobeuteln mit Keimlingssymbol (je nach Region).
Ziel der Änderungen ist es, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern und den Eintrag von Kunststoffen und Mikroplastik in die Umwelt deutlich zu reduzieren.
Altgeräte umweltfreundlich entsorgen – So geht’s in Lebach!
Dank des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes besteht schon seit über 10 Jahren die Möglichkeit, haushaltsübliche Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten kostenlos bei den Wertstoffhöfen abzugeben, so auch in Lebach.
Sinn und Zweck ist es, diese Geräte mit oft vielen wertvollen Inhaltsstoffen einer Wiederverwendung oder einem gezielten Recycling zuzuführen.
Was Sie vor der Abgabe tun sollten
Batterien & Akkus entfernen: Wenn möglich, nehmen Sie Akkus und Batterien aus dem Gerät und geben Sie diese separat ab.
Daten löschen: Bei Geräten mit Speicherfunktion (z. B. Smartphones, Laptops) löschen Sie bitte alle persönlichen Daten.
Geräte reinigen und leeren:
Kühlschränke: Abtauen und trocknen
Waschmaschinen: Restwasser entfernen
Drucker: Patronen entnehmen und separat entsorgen
Sicher transportieren: Kabel bündeln, lose Teile sichern, ggf. Gerät verpacken.
Was angenommen wird
Elektro- und Elektronikgeräte in haushaltsüblichen Mengen
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (unbeschädigt)
Autobatterien (separat abgeben)
Ansprechpartner
Kontakt LAZ
66822 Lebach
- E-Mail: abfall@vel-lebach.de
Bürozeiten
| Mo bis Do | 08.00 - 12.00 Uhr |
| und | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
- Telefon: 06881 - 9 36 12-26
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