Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab 01.01.2021

Aktuelle Presseinformationen:

 

Behinderte zahlen bald weniger Steuern

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Behinderten-Pauschbetrag zu verdoppeln.

Die neuen Regelungen gelten ab 01. Januar 2021.

 

Behinderten-Pauschbeträge

Pauschbeträge bisher

Pauschbeträge ab 01.01.2021

Behinderungsgrad

Pauschbetrag €

Behinderungsgrad

Pauschbetrag €

       

--

--

20

384

25 und 30

310

30

620

35 und 40

430

40

860

45 und 50

570

50

1140

55 und 60

720

60

1440

65 und 70

890

70

1780

75 und 80

1060

80

2120

85 und 90

1230

90

2460

95 und 100

1420

100

2840

Besondere Pauschbeträge

  • hilflose behinderte Menschen und Blinde: (bisher: 3.700 € / jetzt 7.400 €)

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STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach

Tel.  06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211

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