Hier finden Sie Informationen zur Landtagswahl im Saarland
Wahlergebnisse aus der Stadt Lebach
HIER finden Sie die Zusammenstellung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl zum Landtag des Saarlandes am 27.03.2022.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, dem 28.03.2022, 16.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Lebach eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Lebach anlässlich der Wahl des Landtages für das Saarland am 27. März 2022 statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Gemeindewahlleiters über den Verlauf der Wahl zum Landtag
des Saarlandes am 27.03.2022
2. Überprüfung des ordnungsgemäßen Vollzuges der Wahl
3. Feststellung des Wahlergebnisses in der Stadt Lebach
4. Mitteilungen und Anfragen
Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht am Wahlsonntag
Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl am 27. März 2022 organisieren die Gemeinden unter fortdauernden COVID-19-Pandemiebestimmungen. Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, die Mitglieder der Wahlvorstände und aller Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten.
Es gilt die generelle Maskenpflicht
Bei der Urnenwahl gilt nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthaltes in Wahlgebäuden und Wahlräumen.
Eine Ausnahme von der Maskenpflicht ist nur möglich, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Maske befreit ist und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen kann.
Kontaktlose Möglichkeit der Briefwahl
Für Wahlberechtigte, die aus anderen als gesundheitlichen Gründen der Maskenpflicht nicht nachkommen wollen, gibt es die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Briefwahl. Diese kann elektronisch oder postalisch beantragt werden. Der Wahlbrief kann dann postalisch und portofrei an die Wohnsitzgemeinde zurückgesandt werden, sodass die Teilnahme an der Wahl kontaktlos gewährleistet ist.
Weiterhin werden in den Wahllokalen der Stadt Lebach folgende Hygienemaßnahmen ergriffen:
- Abstandsgebot, Mindestabstand 1,50 m
- Nach Möglichkeit Einbahn-Laufweg mit getrennten Ein- und Ausgängen
- Desinfektionsmöglichkeit für die Hände am Eingang
- Die Wahllokale werden regelmäßig durchlüftet
- Wahlberechtigte können einen eigenen Stift zur Stimmabgabe nutzen
- Es stehen Einmalstifte zur Kennzeichnung der Stimmzettel zur Verfügung
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. März 2022 findet die Wahl zum Landtag des Saarlandes statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Stadt ist in folgende 13 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Lebach – Nikolaus-Jung-Stadthalle, Wahlraum: Pfarrgasse 10 (barrierefrei)
Wahlbezirk 2: Lebach – Dörrenbachschule/Haupteingang, Wahlraum: Dörrenbachstraße 6 (barrierefrei)
Wahlbezirk 3: Lebach - Rathaus, Wahlraum: Am Markt 1, Eingangshalle (barrierefrei)
Wahlbezirk 4: Falscheid – Dorfgemeinschaftshaus, Wahlraum: Ritterstraße 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 5: Eidenborn – Kulturzentrum, Wahlraum: Im Eichgarten 15 (barrierefrei)
Wahlbezirk 6: Landsweiler - Stangenwaldhalle, Wahlraum: Zum Stangenwald 19 (barrierefrei)
Wahlbezirk 7: Niedersaubach – Gemeindezentrum, Wahlraum: Geranienweg 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 8: Gresaubach – Mehrzweckhalle, Wahlraum: Wendalinusstraße 66 (barrierefrei)
Wahlbezirk 9: Aschbach-Mehrzweckhalle, Wahlraum: In der Hauschied 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 10: Thalexweiler – Don-Bosco-Halle, Wahlraum: Don-Bosco-Str. 3 (barrierefrei)
Wahlbezirk 11: Steinbach – Kultur u. Sporthalle, Wahlraum: Pestalozzistraße 3 (barrierefrei)
Wahlbezirk 12: Dörsdorf – Mehrzweckhalle, Wahlraum: Schulstr. 9 (barrierefrei)
Wahlbezirk 13: Knorscheid – Dorfgemeinschaftshaus, Wahlraum: Körpricher Straße 18
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 20.02.2022 zugestellt werden, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr im Rathaus Lebach, Lebach, Am Markt 1, 4. Etage bzw. Erdgeschoss, zusammen.
3. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben die Wahlbenachrichtigung und den amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung in schwarzem Druck die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe sowie der Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und bei der Angabe der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Das Briefwahllokal im Rathaus ist ab dem 21. Februar 2022 geöffnet. Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines können auch durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder per e-mail gestellt werden. Ein entsprechender Link ist HIER zu finden.
6. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden Die Schablonen können angefordert werden beim Blinden-und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp, Küstrinerstraße 6, 66121 Saarbrücken, Tel.: 0681/818181, Infotelefon: 0681/815126, E-Mail: info@bsvsaar.org, Internet: www.bsvsaar.org.
Briefwahlbüro im Rathaus Lebach ab 21. Februar geöffnet
Bei der Landtagswahl am 27. März 2022 besteht natürlich auch wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Das Briefwahlbüro im Rathaus Lebach öffnet am Montag, 21. Februar 2022. Dazu müssen die Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Antrag kann persönlich im Briefwahlbüro unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises gestellt werden und die Briefwahl kann dann vor Ort durchgeführt werden. Man kann die Unterlagen auch mit nach Hause nehmen und nach erfolgter Wahl zusenden oder abgeben.
- Der Antrag kann per Post gestellt werden, indem der oder die Wahlberechtigte den auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag ausfüllt und zusendet. Der Unterlagen werden dann per Post zugesandt.
- Der Antrag kann per E-Mail unter Angabe von Namen und Anschrift sowie der Wählerverzeichnisnummer an briefwahl@lebach.de geschickt werden. Auch in dem Fall werden die Unterlagen per Post zugesandt.
- Der Antrag kann weiterhin auf elektronischem Weg auf einem Online-Formular gestellt werden. Dieses Formular finden Sie HIER.
Die Wahlunterlagen kommen dann per Post. Der Postversand der Wahlunterlagen an die Stadt Lebach als normale Briefsendung in dem beigefügten Wahlbriefumschlag ist kostenfrei. Es muss gewährleistet sein, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Wahlzeit eingeht.
Das Briefwahlbüro der Stadt Lebach befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, Erdgeschoss (vom Haupteingang aus rechts).
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag – 08.00 -12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch – 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag – 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag – 08.00 – 12.00 Uhr.
Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter 06881-59216 oder per Mail unter wahl@lebach.de.
Das Wahlgebiet Stadt Lebach wird aus Anlass der Landtagswahl am 27. März 2022 in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 01: Lebach
Wahlraum: Stadthalle, Pfarrgasse 10 (barrierefrei)
Wahlbezirk 02: Lebach
Wahlraum: Dörrenbachschule, Dörrenbachstraße 6 (barrierefrei)
Wahlbezirk 03: Lebach
Wahlraum: Rathaus, Am Markt 1, Eingangshalle (barrierefrei)
Wahlbezirk 04: Falscheid
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Ritterstraße 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 05: Eidenborn
Wahlraum: Kulturzentrum, Im Eichgarten 15 (barrierefrei)
Wahlbezirk 06: Landsweiler
Wahlraum: Stangenwaldhalle, Zum Stangenwald 19 (barrierefrei)
Wahlbezirk 07: Niedersaubach
Wahlraum: Gemeindezentrum, Geranienweg 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 08: Gresaubach
Wahlraum: Mehrzweckhalle, Wendalinusstraße 66 (barrierefrei)
Wahlbezirk 09: Aschbach
Wahlraum: Mehrzweckhalle, In der Hauschied 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk 10: Thalexweiler
Wahlraum: Mehrzweckhalle, Don-Bosco-Str. 6 (barrierefrei)
Wahlbezirk 11: Steinbach
Wahlraum: Kultur- und Sporthalle, Pestalozzistraße 3 (barrierefrei)
Wahlbezirk 12: Dörsdorf
Wahlraum: Mehrzweckhalle, Scheuernstraße 61 (barrierefrei)
Wahlbezirk 13: Knorscheid
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Körpricher Straße 18
Wahlbezirk 14: Lebach (Briefwahl Lebach Nord mit den Stadtteilen Aschbach, Dörsdorf, Gresaubach, Niedersaubach, Steinbach, Thalexweiler)
Wahlraum: Rathaus, Am Markt 1, Cafeteria
Wahlbezirk 15: Lebach (Briefwahl Lebach Süd mit den Stadtteilen Eidenborn, Falscheid, Knorscheid, Landsweiler, Lebach)
Wahlraum: Rathaus, Am Markt 1, Fraktionszimmer 1
Wahlbezirk 1 – 13 Allgemeine Wahlbezirke
Wahlbezirk 14 + 15 Briefwahlbezirke
Lebach, den 03.01.2022
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Klauspeter Brill
++++++++++
Öffentliche Bekanntmachung: Erteilung von Gruppenauskünften aus dem Melderegister für Wahlzwecke
Im Hinblick auf die am 27.03.2022 stattfindende Landtagswahl weise ich darauf hin, dass nach § 35 Absatz 1 des saarländischen Meldegesetzes (MG) die Meldebehörden Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs dem jeweiligen Wahltermin vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 34 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen dürfen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Betroffenen, also die Wahlberechtigten, können der Auskunftserteilung widersprechen, d.h. verlangen, dass die Weitergabe ihrer Daten zu unterbleiben hat. Da die Auskünfte in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten erteilt werden können, sollte dies rechtzeitig geschehen.
Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Daten für Wahlzwecke weitergegeben werden, teilen Sie dies bitte innerhalb der Widerspruchsfrist dem Bürgeramt der Stadt Lebach, Rathaus, schriftlich oder persönlich mit. Ihr Widerspruch hat so lange Bestand, bis er widerrufen wird.
Lebach, den 03.01.2022
Der Bürgermeister
Klauspeter Brill
++++++++++
Öffentliche Aufforderung an die in der Stadt Lebach vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Vorschlägen für die Bestellung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen in den Gemeindewahlausschuss und für die Bestellung der Beisitzer der Wahlvorstände der Stadt Lebach aus Anlass der Landtagswahl am 27.März 2022
Nach den Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes (LWG) und der Landeswahlordnung (LWO) werden die in der Stadt Lebach vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 10. Februar 2022 Vorschläge für die Bestellung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen des Gemeindewahlausschusses und Vorschläge für die Bestellung von Beisitzer/innen der 15 Wahlbezirke zur Durchführung der Landtagswahl am 27. März 2022 einzureichen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer/innen. Für jeden Beisitzer/in ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden oder der Wahlvorsteherin als Vorsitzende, seinem Stellvertreter/in und mindestens drei vom Gemeindewahlleiter berufene Beisitzer/innen.
Bei der Bestellung der Beisitzer/innen und ihrer Stellvertreter/innen können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens 10. Februar 2017 bei mir schriftlich eingegangen sind.
Gemäß § 5 Abs. 6 LWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht Mitglieder eines Wahlorgans sein.
Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist es, das Gesamtergebnis der Wahl in der Stadt Lebach festzustellen. Hierzu wird er voraussichtlich am 28. März 2022 zusammentreten.
Lebach, den 03.01.2022
Der Bürgermeister als
Gemeindewahlleiter
Klauspeter Brill
++++++++++
Öffnungszeiten
RATHAUS
Montag bis Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
BÜRGERBÜRO
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 18:00 Uhr durchgehend
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Jeder 1. Samstag im Monat:
10:00 - 12:00 Uhr