Antragsformular bei Inkontinenz für 2024

Für das Jahr 2024 werden Zuwendungen für die Entsorgung von Windeln bei Inkontinenz gewährt. Die Anträge für 2024 können bis spätestens  30.06.2025 gestellt werden.

 

Grundlage für die Zuwendungsgewährung sind die vom Stadtrat am 07.11.2019 geänderten und beschlossenen Richtlinien.

 

Richtlinien der Stadt Lebach zur Förderung der Windelentsorgung bei Inkontinenz vom 24.02.2000 in der zur Zeit gültigen Fassung:

 

Die Stadt Lebach ist mit Wirkung vom 01.01.2000 für die Aufgabe der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Entsorgungsverband Saar ausgeschieden. Sie hat die Aufgabe dem Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

Aufgrund des eingeführten Gebührensystems ist neben einer Grundgebühr für die aufgestellten Restabfallgefäße eine gewichtsabhängige Gebühr für Restabfälle zu entrichten.

Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu mindern, die sich aus der gewichtsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben, werden in medizinisch nachgewiesenen Fällen Zuwendungen gewährt für Personen,

 

1.

die an Inkontinenz leiden und

2.

in Haushalten in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind,

3.

die Inkontinenz mindestens sieben Monate im Jahr bestand, für das die Förderung beantragt wird.

Die Zuwendung beträgt pro Person und Jahr 40,00 €.

 

Die Anträge für 2024 müssen unter Verwendung des Formblattes bis spätestens 30.06.2025 gestellt sein. Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, sind durch ärztliches Attest nachzuweisen. Wurde in der Vergangenheit bereits eine Zuwendung bewilligt, entfällt die Vorlage des ärztlichen Attestes.

Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird die Förderung nicht gewährt.

 

Lebach, 15.01.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister

 

Inkontinenzantrag für das Jahr 2024

Antragsformular finden Sie hier


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