Antragsformular bei Inkontinenz für 2024
Für das Jahr 2024 werden Zuwendungen für die Entsorgung von Windeln bei Inkontinenz gewährt. Die Anträge für 2024 können bis spätestens 30.06.2025 gestellt werden.
Grundlage für die Zuwendungsgewährung sind die vom Stadtrat am 07.11.2019 geänderten und beschlossenen Richtlinien.
Richtlinien der Stadt Lebach zur Förderung der Windelentsorgung bei Inkontinenz vom 24.02.2000 in der zur Zeit gültigen Fassung:
Die Stadt Lebach ist mit Wirkung vom 01.01.2000 für die Aufgabe der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Entsorgungsverband Saar ausgeschieden. Sie hat die Aufgabe dem Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.
Aufgrund des eingeführten Gebührensystems ist neben einer Grundgebühr für die aufgestellten Restabfallgefäße eine gewichtsabhängige Gebühr für Restabfälle zu entrichten.
Um finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Windelentsorgung auszugleichen oder zu mindern, die sich aus der gewichtsabhängigen Veranlagungsgrundlage bei den Abfallbeseitigungsgebühren ergeben, werden in medizinisch nachgewiesenen Fällen Zuwendungen gewährt für Personen,
1. | die an Inkontinenz leiden und |
2. | in Haushalten in Lebach wohnen und polizeilich gemeldet sind, |
3. | die Inkontinenz mindestens sieben Monate im Jahr bestand, für das die Förderung beantragt wird. |
Die Zuwendung beträgt pro Person und Jahr 40,00 €.
Die Anträge für 2024 müssen unter Verwendung des Formblattes bis spätestens 30.06.2025 gestellt sein. Die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, sind durch ärztliches Attest nachzuweisen. Wurde in der Vergangenheit bereits eine Zuwendung bewilligt, entfällt die Vorlage des ärztlichen Attestes.
Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird die Förderung nicht gewährt.
Lebach, 15.01.2025
Klauspeter Brill
Bürgermeister
Inkontinenzantrag für das Jahr 2024
Antragsformular finden Sie hier

Kontakt
STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach
Tel. 06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211
Kontaktformular
Öffnungszeiten
RATHAUS
Montag bis Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Die gesonderten Öffnungszeiten des
Standesamtes finden Sie hier >
Die gesonderten Öffnungszeiten
der Bibliothek finden Sie hier >
BÜRGERBÜRO
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 18:00 Uhr durchgehend
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Jeder 1. Samstag im Monat:
10:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindungen
Kreissparkasse Saarlouis
IBAN:
DE68 5935 0110 0026 2000 55
BIC: KRSADE55XXX
levoBank eG
IBAN:
DE18 5939 3000 0050 9050 04
BIC: GENODE51LEB
Bank1Saar
IBAN:
DE03 5919 0000 0002 9260 08
BIC: SABADE5S