Nur noch zu zweit oder in der Familie
Die Landesregierung hat die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung an die Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, um für Klarheit zu sorgen.
Ab sofort gilt: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben, möglich.
Bisher war es im Saarland so geregelt, dass bis zu fünf Personen bei Einhaltung des Mindestabstands zusammen im Freien Sport treiben konnten. Jetzt sind es – wie in den übrigen Bundesländern - nur noch zwei Personen.
Es bleibt im Saarland bei der Ausgangsbeschränkung, nach der das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch bei triftigen Gründen erlaubt ist.
Besuche bei Freunden oder Bekannten sind auch weiterhin nicht gestattet.
Darüber hinaus wurde eine Regelung für den Bereich der Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe getroffen, nach der ab sofort nur noch Übernachtungen aus beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen, wie etwa bei Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, gestattet sind.
Dies dient der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus durch Vermeidung von nicht notwendigen Reiseanlässen.
Die neuen Regelungen gelten ab heute, Donnerstag, 26. März 2020. Die neue Allgemeinverfügung finden Sie HIER.