Aktuell wirkt sich die Corona-Pandemie auch auf die Abfallentsorgung aus.
Wenn Personen in Corona-Quarantäne leben, sollten die folgenden Hinweise beachtet werden.
Abfälle aus privaten Haushalten, die von COVID-19-Verdachtsfällen oder leicht erkrankten COVID-19-Patienten stammen (z.B. Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz etc.), sollen grundsätzlich über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Behandlung der Abfälle in einer Müllverbrennungsanlage gewährleistet eine sichere Zerstörung der Erreger.
Die Abfälle dürfen jedoch nicht lose in die Restmülltonne gefüllt werden. Sie sind in stabilen Müllsäcken zu verpacken und zu verschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass spitze und scharfe Gegenständen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind. Die Müllsäcke dürfen nicht frei zugänglich neben den Mülltonnen abgestellt werden.
Das Gleiche gilt für alle anderen Abfälle aus betroffenen Haushalten. Auch Abfälle, die normalerweise über separate Sammelsysteme (Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack) erfasst werden, sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Glasabfälle und Pfandverpackungen sollten nach Möglichkeit bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt zwischengelagert werden.
Der Lebacher Abfallzweckverband bittet außerdem darum, jetzt nicht den Keller zu entrümpeln. Die stark zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus hat auch Auswirkungen auf die öffentliche Abfallentsorgung. Um die turnusmäßige Abfuhr des Haus- und Biomülls zu gewährleisten, ist der Abfallzweckverband mit seinen Partnern darauf angewiesen, personelle Kapazitäten gezielt einzusetzen. Der Wertstoffhof Lebach wurde geschlossen, um entsprechendes Personal für die Müllabfuhr bereitstellen zu können. In dieser angespannten Situation ist ein verstärktes Sperrmüllaufkommen zu vermeiden, weil die Abfuhr von Hausmüll und Biomüll absolute Priorität hat.