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Ausgangsbeschränkung und Bußgeldkatalog

Einheitlichen Regelungen der saarländischen Landesregierung
 

Der saarländische Ministerrat hat am Montag (30. März 2020) eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April 2020 beschlossen.
„In Anbetracht der Entwicklungen halten wir eine Verlängerung der Maßnahmen im Geleitzug der anderen Bundesländer für dringend erforderlich. Wir haben im Saarland schon sehr früh reagiert und unseren Krankenhäusern durch die Ausgangsbeschränkung wertvolle Zeit verschafft. Wir können erste Erfolge ablesen, aber die Lage bleibt aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen sehr ernst. Wenn wir die Maßnahmen zu früh lockern, riskieren wir einen Rückfall und würden damit sträflich aufs Spiel setzen, was wir an Zeit gewonnen haben. Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir am Ende von vorn. Durch die heutige Entscheidung sorgen wir über den 3. April hinaus für Planungssicherheit. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Saarländerinnen und Saarländern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe bedanken“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Maßnahmen sind hart und einschneidend. Aber die Ausgangsbeschränkungen sind notwendig und wir rufen alle Saarländerinnen und Saarländer dringend auf, sich daran zu halten. Ein vorschnelles Aufheben der getroffenen Maßnahmen wäre fahrlässig und könnte viele Menschenleben gefährden. Gesundheit hat jetzt oberste Priorität. Deshalb verlängert das Saarland die Maßnahmen bis einschließlich 20. April 2020. Danach muss bundesweit koordiniert werden, wie weiter vorzugehen ist.“
Der Ministerrat hat darüber hinaus eine Rechtsverordnung verabschiedet. Diese tritt am 1. April 2020 in Kraft. Mit der vorliegenden Verordnung werden die bisherigen Regelungsinhalte der bestehenden Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus Gründen der Rechtsklarheit in einem Regelwerk zusammengefasst.

Mit der heute in Kraft getretenen „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland” können nun zweifelsfrei Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. Bei einer Zuwiderhandlung kann sogar die Strafverfolgung drohen.
"Mit diesem Maßnahmenkatalog treten wir jetzt den Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt haben und mit ihrem Verhalten die Gesundheit von uns allen aufs Spiel setzen”, sagt Innenminister Klaus Bouillon. Den Bußgeldkatalog finden Sie HIER.

 

 

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