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Übernahme der Elternbeiträge

Für Kindertagesstätten und FGTS im Monat April 2020 durch das Land

Nach Beschluss der Landesregierung können sich Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich nicht in der Lage sehen, die Kindergartengebühr bzw. den Beitrag für die freiwillige Ganztagsschule für den Monat April 2020 zu entrichten, mit der Bitte an die Stadt Lebach wenden, den Beitrag nicht zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für diejenigen Familien, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen. WICHTIG: Diese Meldung gilt selbstverständlich nur für die städtischen Kitas sowie die Grundschulen. Bei anderen Trägern (Caritas, KiTa gGmbH etc.) bitte dort die Vorgehensweise nachfragen.

Der Antrag bei der Stadt Lebach ist formlos unter Angabe des Kassenzeichens (siehe Kindergarten bzw. FGTS-Bescheid), Name des Kindes (Vor- und Nachname) und besuchte Einrichtung per Mail (wendels@lebach.de) an die Stadt Lebach zu stellen. In diesem Falle erfolgt im Monat April 2020 keine Abbuchung und es ist auch kein Beitrag für den Monat April 2020 zu zahlen. Werden die Beiträge bereits vom Jugendamt übernommen ist kein Antrag erforderlich. Eltern oder Erziehungsberechtigte, deren Antrag auf Beitragsfreistellung telefonisch, per Mail oder schriftlich bereits vorliegt, brauchen dies nicht erneut zu beantragen.

Die Beiträge für den Monat März 2020 sind hingegen vollständig zu zahlen. Ebenso sind auch die tatsächlich angefallenen Essenskosten vollständig zu entrichten. Liegt ein Abbuchungsauftrag vor, werden diese Kosten von der Stadtkasse Lebach eingezogen.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit bis spätestens 10.04.2020 ein.

 

Weitere Informationen sind dem Elternbrief des Bildungsministeriums und der Anlage über zusätzliche Fördermöglichkeiten zu entnehmen.

 

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