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Für Erhalt und Weiterentwicklung des Krankenhauses

Stadtrat fordert Erhalt und Anpassung an künftige Entwicklung

Nachdem kürzlich das Gutachten für den saarländischen Krankenhausplan veröffentlicht wurde, hat sich der Rat der Stadt Lebach in seiner Sitzung vom 7. Oktober mit der Thematik eingehend befasst. Er hat zu diesem Gutachten einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, die zwischenzeitlich sowohl an den Gesundheitsminister Georg Weisweiler wie auch an die Krankenhausbetreiber ctt und Marienhaus GmbH versandt worden sind. Nachfolgend die vier zentralen Forderungen:

1. Der behördlich verordnete Bettenabbau muss gestoppt werden!
Im Krankenhausplan 2005-2010 wurde die Bettenzahl in Lebach von 202 Betten im Jahre 2005 auf 165 Betten im Jahre 2010 reduziert. Diese  Bettenreduzierung liegt mit 18,3 % über dem Landesdurchschnitt, der nur 11,2 % betrug. Ein weiterer Bettenabbau entzieht dem Krankenhaus die finanzielle Basis für den Fortbestand.

2. Gewachsenes Vertrauen in den Krankenhausstandort nicht aufs Spiel setzen!
Das Vertrauen in die medizinische Versorgung im Lebacher Krankenhaus ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dies bezieht sich nicht nur auf die klassischen Anforderungen in den Hauptfachabteilungen Chirurgie und Innere Medizin, sondern beispielsweise auch auf die Onkologie. Selbst die erst kürzlich eröffnete Gefäßchirurgie hat sich einen guten Namen erworben und ist eine notwendige Ergänzung des medizinischen Angebotes und sollte deshalb in den neuen Krankenhausplan aufgenommen werden. Das medizinische Spektrum muss für zukünftige Anforderungen weiter entwickelt werden. Vor allem demografische Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen sind zu berücksichtigen. Demzufolge sind beispielsweise die Einrichtung einer „Stroke Unit“ (Intensivabteilung für Schlaganfallpatienten), eine Abteilung für Geriatrie sowie eine Palliativabteilung in die Überlegungen aufzunehmen.

3. Notarztstandort am Krankenhaus muss bleiben!
Von den 14 saarländischen Notarztstandorten ist Lebach einer der größten. Von hier werden ca. 70.000 Menschen im Notfall versorgt. Alle saarländischen Notarztstandorte sind an ein Krankenhaus angegliedert.

Im Jahre 2009 sind von Lebach aus 1.828 Notarzteinsätze durchgeführt worden. In 43,1 % der Einsätze führte der Weg zur Weiterbehandlung in das Lebacher Krankenhaus. Der Wegfall des Krankenhaus-Standortes würde auch den Wegfall des Notarztstandortes bedeuten. Wir fordern deshalb die saarländische Landesregierung auf, ihre im Saarländischen Rettungsdienstgesetz festgelegten Kriterien für den saarländischen Rettungsdienst strikt zu beachten!

4. Bereitschaftsdienstpraxis – wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung!
Die seit dem 1.10.2008 am Krankenhaus befindliche Bereitschaftsdienstpraxis sichert die medizinische Versorgung am Wochenende und an Feiertagen. Sie ist eine von 11 Bereitschaftsdienstpraxen, die landesweit in einem Krankenhaus untergebracht sind.

Durch die Krankenhausanbindung besteht die Möglichkeit der schnellen Weiterbehandlung in den stationären Abteilungen sowie der ambulanten und taggleichen Abklärung von Krankheitsbildern. Durchschnittlich werden zwischen 50 und 100 Patienten pro 24 Stunden Bereitschaftsdienst behandelt. Insgesamt leben 76.000 Menschen im Zuständigkeitsbereich der Lebacher Bereitschaftsdienstpraxis.

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