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Räumung der Gehwege in Lebach von Schnee und Eis

Aus gegebenem Anlass wird auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis hingewiesen. Diese ergibt sich aus der Satzung der Stadt Lebach über die Straßenreinigung vom 11.02.1980. Danach hat jeder Eigentümer  oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes  für denjenigen Straßen- oder Wegteil, der sein Grundstück begrenzt, insbesondere den Gehweg, die Rinnen, die Einflussöffnungen, die Gräben usw. zu reinigen. Die Reinigung umfasst auch die Schneeräumung, das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen bei Glätte sowie das Auftauen und Beseitigen von Eis.

Der § 6 der Satzung der Stadt über die Straßenreinigung beinhaltet die Beseitigung von Schnee und Eis. Er enthält folgende konkreten Regelungen  die unbedingt beim Räumen und Streuen beachtet werden sollten:

Bei Schneefall sind nur die Gehwege in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee freizuhalten und von Eis zu befreien.

Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege ist auf den Banketten oder längs der Häuser oder der Platzgrenze eine Gehbahn von mindestens 1 m Breite für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Der zusammengeschaufelte Schnee und das abgekratzte Eis sind, wenn sie nicht sofort beseitigt werden können, auf dem Gehweg entlang der Bordsteinkante – wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, am Bordsteinrand – aufzuhäufen. Zugänge zu den Verkehrsmitteln sind freizuhalten. Auf den Gehwegen, die so schmal sind, dass die Schnee- und Eishaufen den Fußgängerverkehr behindern, sind diese baldmöglichst abzutragen.

Bei Schneeglätte und Glatteis sind in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Sicherung der Fußgänger die Gehwege mit Sand, Feuerasche, Streusalz oder anderem abstumpfenden Material, jedoch nicht mit sonstigem Müll oder stärker ätzenden Stoffen zu streuen.

Das Streuen hat so zu geschehen, dass in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr der Entstehung  gefahrbringender Glätte vorgebeugt wird.

Ansonsten verbleibt  die Schneeräumung der Fahrbahn und das Streuen in der Reinigungspflicht der Stadt.

 

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