Das Mitführen von Hundekotbeuteln sollte für alle Hundebesitzer und Gassi-Geher selbstverständlich sein. Doch leider ist dies nicht immer der Fall.
Deshalb hat die Stadt Lebach das Mitführen von Kotbeuteln nun zur Pflicht gemacht. Durch die Aufnahme in die städtische Polizeiverordnung hat das Ordnungsamt eine entsprechende Handhabe, kann kontrollieren und bei Verstößen tätig werden. „Ich bin froh, dass der Stadtrat diesen Vorschlag einstimmig befürwortet hat. Denn die Verschmutzung mit Hundekot ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Bürgermeister Klauspeter Brill.
Wer keine Hundekotbeutel dabei hat, wenn er mit seinem Vierbeiner Gassi geht, muss künftig mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Denn ohne solche Tütchen wird wohl niemand in der Lage sein, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen. Viel zu oft sieht man in der Stadt, am Wegesrand im Wald oder auf den Feldern Hundekot.
Wer Hundekot gar nicht oder unsachgemäß entsorgt, dem droht zudem eine Strafe von 55 Euro.
Um den Zweibeinern bei der korrekten Entsorgung entgegenzukommen, hat die Stadt Lebach schon vor Jahren die ersten Hundetoiletten, sogenannte „Dog Station“, aufgestellt. 44 Stück gibt es davon mittlerweile im ganzen Stadtgebiet. Sie stehen gut sichtbar an beliebten Wegen und werden regelmäßig für die Hundebesitzer kostenfrei von Mitarbeitern des Bauhofs geleert.