Zum Hauptmenue Zum Inhalt Zu den Kontaktdaten

Wohngeld beantragen

Entlastung für Bezieher kleiner
Einkommen - Formulare im Rathaus

Am 2. März 2023 hatte der Leiter der für Lebach zuständigen Wohngeldstelle, Andreas Westrich, im Lebacher Ratssaal auf Einladung des VdK Lebach und des Lebacher Bürgermeisters interessierte Bürgerinnen und Bürger über das zum 1. Januar dieses Jahres reformierte Wohngeldgesetz informiert. Dieses „Wohngeld Plus“ wird gewährt, wenn man aufgrund eines geringen Einkommens einen Mietzuschuss oder einen Lastenzuschuss bei selbst genutztem Wohneigentum benötigt. Heimbewohnerinnen und -bewohner sind dem Grunde nach auch antragsberechtigt. Ausgeschlossen sind vom Wohngeldbezug diejenigen, die bereits Sozialleistungen beziehen, in denen schon Unterkunftskosten eingerechnet sind wie beispielsweise beim Bürgergeld oder bei der Grundsicherung.
Die Beantragung von „Wohngeld Plus“ ist nicht ganz einfach. Deshalb hat die für Lebach zuständige Wohngeldstelle (die vom Regionalverband Saarbrücken gemeinsam mit dem Landkreis Saarlouis in Völklingen eingerichtet wurde) eine Hotline geschaltet, über die man sich von Fachleuten persönlich beraten lassen kann. Zu erreichen ist diese unter Tel. (0681) 506-5015.
Hintergrundinformationen kann man sich auch über die gut strukturierte Internetseite www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/wohngeldbehoerde/ einholen.
Die drei unterschiedlichen Antragsformulare (Mietzuschuss, Lastenzuschuss und Heimzuschuss) liegen im Foyer des Lebacher Rathauses - frei zugänglich gleich neben der Info im Erdgeschoss - in Papierform aus. Auf dem dazugehörigen Merkblatt ist auch erklärt, welche Belege man einem Antrag beifügen muss, um die Berechtigung zu belegen und an welche Postfach-Adresse die Formulare zurückgeschickt werden müssen.

Bürgermeister Brill ermutigt die Menschen, die Möglichkeiten zu nutzen und sich beraten zu lassen: "Überraschend viele Menschen haben Anspruch auf das noch recht neue „Wohngeld Plus“. Leider stellt der Antrag für viele eine hohe Hürde dar. Als der VdK an uns herangetreten ist, ob wir für Bürgerinnen und Bürger eine Infoveranstaltung anbieten könnten, haben wir dies gerne organisiert. So bestand die Möglichkeit, sich aus erster Hand und persönlich beim Leiter der Wohngeldstelle zu informieren. Außerdem liegen neuerdings die entsprechenden Antragsformulare frei zugänglich gleich neben der Info im Erdgeschoss des Rathauses aus. So müssen Bürgerinnen und Bürger nicht extra nach Völklingen fahren oder sich die Formulare über einen Download-Link ausdrucken. Beim Ausfüllen der Formulare helfen die Experten der Wohngeldstelle auch telefonisch weiter. Außerdem bietet der VdK jeden 1. und 3. Montag im Monat im Lebacher Rathaus (Zimmer 301) eine persönliche Sprechstunde an."

 

Zurück
Die Antragsformulare liegen frei zugänglich gleich neben der Info im Erdgeschoss aus. Eingereicht werden müssen sie direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle in Völklingen. Foto: Kirsch/Stadt