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Hochwasser- und Starkregenvorsorge

Stadt informiert Industrie-
und Gewerbebetriebe

Industrie- und Gewerbebetriebe sind herzlich eingeladen, sich am Mittwoch, 23. August im Ratssaal über die Thematik „Starkregen und Sturzfluten“ sowie über die potenzielle Überflutungssituation aufgrund von Starkregen zu informieren.

In der Stadt Lebach und auch im übrigen Saarland waren die letzten Sommer und Frühjahre häufig von Unwetterwarnungen und Überschwemmungen geprägt.

In ganz Deutschland kommt es immer häufiger zu Hochwasser- aber auch zu Starkregenereignissen. Diese können zu Sturzfluten mit teils verheerenden Folgen führen – z.B. vollgelaufene Keller, eingestaute Gebäude, überflutete Straßen, überlaufende Kanalisation oder zur Erosion der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen etc.

Für Industrie- und Gewerbebetriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird und die nach der AwSV kategorisiert sind, besteht sogar eine noch höhere Gefahr, da die AwS-Verordnung zur Gewährleistung der Bevölkerungsgesundheit sowie zur Erhöhung des Boden- und Gewässerschutzes geschaffen wurde.

 

Im Gegensatz zu einem Flusshochwasser kann bei einem Starkregenereignis jeder durch Überflutungen oder Sturzfluten betroffen sein, da das Wasser gewässerunabhängig abfließt. Aufgrund der schweren Vorhersagbarkeit dieser Ereignisse ist eine frühzeitige Einschätzung der Gefahrenlage essenziell, sodass im Vorfeld bereits präventive Maßnahmen erfolgen können.

 

Die Stadt Lebach hat Ende 2021 zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes das Ingenieurbüro P & P GmbH aus Wadern beauftragt.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden Analysen und Risikobewertungen bezüglich der Überflutungssituation im Stadtgebiet sowie mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei gilt es immer zu beachten, dass im Bereich des Privatbesitzes nach §5 WHG die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Eigenverantwortung Betroffener gilt, geeignete Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu treffen.

Für AwSV-Gewerbeobjekte gelten nach der rechtlichen Grundlage § 62 Abs. 4 WHG die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die geltenden Pflichten, welche die Betreiber umsetzen müssen.

 

Die Stadt bietet den Industrie- und Gewerbebetrieben nun die Möglichkeit, sich anhand der geplanten Informationsveranstaltungen über die Thematik Hochwasser, Starkregen und Sturzflut sowie die dahingehende potenzielle Gefährdungssituation zu informieren.

Neben einer allgemeinen Einführung in das Thema Starkregen werden die durch das Ingenieurbüro P&P GmbH berechneten Starkregengefahrenkarten und die Gefahren von Starkregen und deren Auswirkungen vorgestellt. Des Weiteren wird über mögliche Schutzmaßnahmen informiert. Eine an den Vortrag anschließende Diskussion gibt den Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit, weitere Fragen zu äußern und zu besprechen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 23. August im Ratssaal statt und beginnt um 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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