Dass die Lebacher Fußgängerzone für die Stadt zu groß gebaut wurde, weiß man spätestens seit der Vorlage eines Einzelhandelsgutachtens der Isoplan GmbH, das diesen Umstand bereits im Jahr 2004 konstatierte. Schon seinerzeit wurde empfohlen, Teile der Fußgängerzone für den ruhenden Verkehr zu öffnen, also Parkflächen zu schaffen. Dem waren Stadtrat und Verwaltung auch gefolgt, in dem sie Kurzzeit-Parkplätze im hinteren Bereich, also in Richtung Rathaus, auswiesen. Dieser Bereich ist etwa bis auf Höhe China-Restaurant zu einem so genannten Verkehrsberuhigten Bereich (Schritttempo, Fußgänger und spielende Kinder haben Vorrang, Parken nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt) umgewidmet worden.
Insbesondere die Betreiber der Ladengeschäfte der vorderen Fußgängerzone sind wiederholt an die Verwaltung sowie den Ortsrat herangetreten mit der Bitte, auch in diesem Bereich zusätzliche Parkmöglichkeiten für ihre Kunden zu schaffen. Ortsrat und Bauausschuss haben sich mehrfach mit dieser Thematik befasst, die durchaus kontrovers diskutiert wurde. Denn neue Parkplätze können gleichermaßen Vorteile wie Nachteile mit sich bringen. Um allen Seiten gerecht zu werden, wurde die Verwaltung beauftragt, alle Anlieger des in Frage kommenden Bereiches zu befragen. Hierbei ergab sich eine deutliche Haltung zu Gunsten der Schaffung neuer Parkflächen. Nur ein einziger Anwohner hatte sich in der Befragung dagegen ausgesprochen. Natürlich sollten die zusätzlichen Stellflächen in Abstimmung mit den Anwohnern festgelegt werden; 21 an der Zahl kamen dabei heraus. Wie im hinteren Bereich soll es sich hierbei um Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden handeln.
Ein weiteres Problem war die Befürchtung, dass die ehemalige Fußgängerzone künftig zu einer Art Durchgangsstraße werde, auf der Fußgänger und insbesondere Kinder sich nicht mehr sicher bewegen könnten. Dem will man dadurch entgegen wirken, dass der mittlere Teil etwa von Höhe Bekleidungshaus Becker bis zum China-Restaurant, auch weiterhin Fußgängerzone, also für Kraftfahrzeuge grundsätzlich gesperrt bleibt - mit der Ausnahme der Anlieferfahrzeuge.
Auf Vorschlag des Ortsrates soll diese Regelung vorerst für ein Jahr gelten, danach will man die in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen auswerten und entscheiden, ob Modifikationen erforderlich sind. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates werden die geänderte Beschilderung sowie die Markierungen zeitnah umgesetzt.