Liebe Leserin,
lieber Leser,
seit mehr als 15 Jahren muss die Stadt Lebach jährlich mehr Geld ausgeben als sie einnimmt. Die Zuwendungen des Landes (z.B. Schlüsselzuweisungen) reichen oft nicht aus, um etwa die Kreisumlage (u.a. Ausgaben des Landkreises für die Kosten der Sozial- und Jugendhilfe) zu begleichen. Auch die Kosten für die Unterhaltung von Kindertagesstätten, Hallen und Friedhöfen oder des Hallenbades sind bedeutend höher als die Einnahmen, die durch Gebühren und Beiträge erzielt werden. So entsteht ein jährliches Defizit, das sich im Laufe der Jahre immer weiter erhöht.
2006 wurde im Saarland das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ (Doppik) eingeführt, das auch seit 2008 für Lebach bindend ist. Dieses überweigend an die kaufmännische Buchführung angelehnte Rechnungswesen mit Eröffnungs- und Jahresbilanzen beinhaltet nicht nur die jährlichen Einnahmen und Ausgaben, sondern nun auch den Ressourcenverbrauch, also den jährlichen Vermögensverzehr der städtischen Gebäude und Straßen in Form von Abschreibungen. Diese müssen im Gegensatz zum früheren Rechnungswesen zusätzlich ausgeglichen werden oder aber erhöhen das Jahresdefizit der Stadt. Zur Verdeutlichung der Dimensionen: In Lebach war dies in den letzten Jahren stets ein Betrag in Höhe von rund 4 Mio. Euro. Seitdem muss zum Ausgleich des Haushaltes auf das Eigenkapital der Stadt Lebach zurück gegriffen werden.
Dieses Eigenkapital ermittelt sich u.a. aus dem Wert der städtischen Gebäude, Straßen, Wege und Plätze. Wenn wie in Lebach jährlich zur Deckung des Defizites Teile des Eigenkaptals heran gezogen werden müssen, so ist absehbar, dass das Eigenkapital nach und nach aufgebraucht wird, bis die bilanzielle Überschuldung eintritt. In diesem Fall kann die Kommunalaufsichtsbehörde keine Genehmigung mehr für den Haushalt erteilen, so dass dann nur noch Ausgaben geleistet werden dürfen, zu denen die Stadt per Gesetz oder Vertrag verpflichtet ist (z.B. Personalkosten). Neue Baumaßnahmen dürfen ohne genaue Prüfung und Genehmigung der Kommunalaufsicht nicht mehr begonnen werden. Dies würde zudem bedeuten, dass die Stadt überhaupt keine so genannten freiwilligen Leistungen mehr erbringen dürfte: Keine Kulturarbeit, keine Jugend- Frauen- und Öffentlichkeitsarbeit, keine Vereinszuschüsse, keine Zuwendungen und vieles mehr wären der Stadt untersagt.
Nachdem 2013 für Lebach die Überschuldung einzutreten drohte, hat die Verwaltung sich erneut mit den Daten der Eröffnungsbilanz befasst und noch einmal die Ausgangswerte überprüft. Denn obwohl die Stadt seit Jahren eine sparsame Haushaltsführung nachweisen kann, steht sie im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden dennoch schlechter da.
Die Bewertung des Eigenkapitals der Stadt Lebach erfolgte im Jahre 2007 in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Die gesamten städtischen Gebäude, aber auch Straßen, Gehwege, Feldwege und sonstige Liegenschaften wurden bewertet und die Nutzungsdauer (entspricht der Länge der Abschreibungszeiten) im Rahmen gesetzlicher Vorgaben festgelegt. Dies ergab den Wertansatz in der Eröffnungsbilanz und somit den finanziellen Wert der Stadt.
Diese Überprüfung ergab, dass in der Eröffnungsbilanz bei der Bewertung der Straßen eine Nutzungsdauer von nur 30 Jahren angesetzt wurde, obwohl der Gesetzgeber 50 Jahre als mögliche Abschreibungszeit vorgegeben hat. Allein diese rein rechnerische Korrektur der Eröffnungsbilanz erhöht den Wert des städtischen Eigenkapitals um etwa 15 Millionen Euro. Die Kommunalaufsicht teilt die Auffassung der Stadt Lebach und wird die Korrektur der Vermögenswerte entsprechend genehmigen. Die Überschuldung der Stadt Lebach ist somit für die nächsten Jahre abgewendet.
Weil aber die Stadt Lebach (und 30 andere Kommunen im Saarland) auch weiterhin zum Ausgleich ihres jährlichen Haushaltsdefizites Mittel aus der Rücklage (Teil des Eigenkapitals) entnehmen muss, erteilt ihr die Kommunalaufsicht die Auflage, einen Haushaltssanierungsplan für die kommenden Jahre vorzulegen und jährlich zu ergänzen. Sie legt die Höhe des strukturellen Defizites fest und diktiert, jährlich 10 Prozent dieses Defizites durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben abzubauen. Dieser Haushaltssanierungsplan ist vom Stadtrat zu verabschieden und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Er ist zwingende Voraussetzung, damit der städtische Haushalt genehmigt werden kann. Die einzelnen Maßnahmen dieses Sanierungsplanes müssen umgesetzt und nachgewiesen werden oder durch andere Beschlüsse kompensiert werden.
Für die Stadt Lebach bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2020 jährlich dauerhaft 342.000 € eingespart oder durch steigende Einnahmen erzielt werden müssen. Da die Stadtverwaltung für die Jahre 2013 und 2014 die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes vorbereitet, sind in diesem Jahr Einsparungen im Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2017 zu verabschieden.
Daneben gibt es Auflagen für die Höhe der Investitionen, die im Haushaltsjahr getätigt werden dürfen. Sie ist derzeit auf 80 Prozent der Tilgungen für die Schulden der Vorjahre begrenzt.
Für die Investitionen zur Schaffung von Krippenplätzen gilt eine Sonderregelung. Diese Kreditmittel werden nicht auf den Höchstbetrag der Investitionen angerechnet. Dennoch muss die Stadt Lebach natürlich auch hier den städtischen Anteil der Kosten im Laufe des Finanzierungszeitraumes tragen.
Allerdings müssen die Kosten für bereits getätigte Investitionen, wie das Bahnhofsumfeld sowie für den Umbau des Hallenbades, hiervon in Abzug gebracht werden. Somit bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten, allein mit Eigenmitteln der Stadt weitere Bauvorhaben anzugehen. Es sei denn, dass durch Zuschüsse des Landes ein Großteil der Investition mitfinanziert wird.
Die Stadt Lebach kann es sich daher nicht erlauben, auf Zuschüsse zu verzichten.
Ihr
Arno Schmidt













