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Kreiselbau ist sinnvoll und notwendig

Warum die Verkehrssituation an der Kreuzung Marktstraße / Am Markt entschärft wird

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Minikreisel im Bereich Marktstraße/Am Markt ist eine innovative und für die zukünftige Entwicklung der City wichtige verkehrspolitische Maßnahme. Der Eingangsbereich der Fußgängerzone ist und bleibt dem Einzelhandel vorbehalten. Hier siedeln sich gerade neue Geschäfte an bzw. haben sich bereits angesiedelt. Für den mittleren Bereich der jetzigen Fußgängerzone prognostizieren die Entwicklungsstudien eine verstärkte Wohnnutzung. Damit einher geht auch ein steigender Individualverkehr, der dann zusätzlich über den derzeit unübersichtlichen Knotenpunkt geführt werden müsste.

Weitere städtebauliche Maßnahmen werden zurzeit für den Eingangsbereich der Fußgängerzone mit der Landesplanung abgestimmt und in die geplante neue Verkehrsregelung integriert. Ein weiterer neuralgischer Punkt ist die Parksituation an den Pavillons. Jeder, der sich beim Verlassen des Bereiches in den Verkehrsstrom einfädeln muss, weiß ein Lied davon zu singen. Auch in diesem Bereich sind Änderungen vorgesehen. Der Bau des Minikreisels ist also nur ein Baustein in der Umgestaltung des gesamten Bereichs. Da der Kreisel aber nur gebaut werden kann, wenn die Stadt Zuschüsse des Landes erhält, wurde die Diskussion über den Bau in den städtischen Gremien im letzten Jahr im Ortsrat Lebach und im Stadtrat intensiv geführt.

Erstmals am 9. August 2011 wurde im Ortsrat Lebach darüber diskutiert, am 20. September 2011 erneut. Dort sprach sich eine Mehrheit von 7:4 Mitgliedern für den Bau aus. Der Bau- und Planungsausschuss des Stadtrates beriet am 11. August 2011 und am 22. September 2011 darüber und empfahl in der zweiten Sitzung mit 6:3 Stimmen dem Stadtrat die Zustimmung. Dieser schloss sich dann am 29. September 2011mit 20:8 Stimmen der Meinung von Ortsrat und Bauausschuss an.

Nach dieser Entscheidung bereitete die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme vor und ermittelte die dabei entstehenden Kosten. Von Beginn an stellte die Verwaltung klar, dass mit der Realisierung nur zu rechnen sei, wenn das Land den Bau durch einen Zuschuss fördere. Um die Ernsthaftigkeit der Umsetzung zu dokumentieren, wurden entsprechende Mittel in das Investitionsprogramm für 2012 aufgenommen. Am 14. Dezember 2011 wurde das Investitionsprogramm mit 21:10 Stimmen vom Stadtrat verabschiedet.

Daraufhin wurden entsprechende Planungsunterlagen zusammen gestellt und dem Innenministerium zur Prüfung vorgelegt mit der Bitte, zu überprüfen, ob der Minikreisel zuschussfähig sei. Das Innenministerium als Zuschussgeber überprüfte den städtischen Antrag und befürwortete ihn. Bereits am 20. Juli 2012 ging bei der Stadt der Bewilligungsbescheid in Höhe von 217.137,00 € ein, versehen mit einer baufachlichen Schlüssigkeitsprüfung. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2013.

Die Landesplanung hält die Idee des Minikreisels mit den für die Städteplaner wichtigen Ergänzungen für eine gelungene Idee. Mit diesen städtebaulichen Ergänzungen wird nun ein Fachbüro beauftragt, das die Planungen durchführen wird. Da diese Arbeiten aber nichts mit den Zuschüssen für den Minikreisel zu tun haben, sind getrennte Aufträge zu erteilen, denn es handelt sich um verschiedene Fördertöpfe. Die eher geringen städtischen Mittel, die für den Kreiselbau eingesetzt werden, relativieren sich, da eine Sanierung der derzeitigen Fahrbahnen kurzfristig erforderlich ist und schätzungsweise  etwa 20.000 € kosten würde, ohne dass sich an der jetzigen Verkehrssituation etwas ändern würde.

Im Übrigen hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits Ende der 90er Jahre in vielen Städten Modelle zur Gestaltung von Minikreiseln entwickelt, die von Professor Dr.-Ing. W. Brilon an der Universität Bochum untersucht wurden. Professor Brilon hat übrigens im Auftrag des Landesbetriebes (LfS) die Verkehrssituation in Lebach untersucht und war für die Entwicklung des „Kreisels Scherer“ mitverantwortlich. Die Sinnhaftigkeit von Minikreiseln ist in einer Broschüre des Verkehrsministeriums in NRW aus dem Jahr 1999 nachzulesen.

 

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