Der Lebacher Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18. August 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, geeignete Flächen für Windkraftanlagen auf Lebacher Bann auszuweisen (wir berichteten). Dieses Verfahren kann voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Stadtrates am 27. Juni abgeschlossen werden. Es war notwendig geworden, weil die Landesregierung keine eigenen landesplanerischen Vorgaben zur Windkraft mehr macht und dadurch der Gefahr des „Wildwuchses“ solcher Anlagen entgegengetreten werden musste. Nur so war es möglich, konfliktreiche Standorte auszuschließen und seitens der Stadt selbst zu bestimmen, wo Windkraftanlagen zugelassen werden und wo eben nicht.
Gemeinsam mit dem Planungsbüro Argus Concept wurden umfangreiche Untersuchungen vorgenommen, wo denn überhaupt genug Wind herrscht, um solche Anlagen rentabel zu betreiben. Abgezogen wurden Schutzzonen sowie Vorgaben der Landesplanung, ökologische Ausschlusskriterien sowie solche aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Es wurde zudem auf Kriterien wie das Landschaftsbild sowie dem Aufwand für die Erschließung für die Einspeisung des Stromes ins Netz geachtet. Obligatorisch war von Anfang an ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 Metern.
Die Ortsräte sowie der Stadtrat hatten sich mehrfach in öffentlichen Sitzungen mit der Thematik befasst, wodurch die Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich über deren Meinungsbildung zu informieren. Zudem wurde die Öffentlichkeit frühzeitig durch die Offenlegung der ersten Planungen im Oktober 2012 und des Entwurfes des Flächennutzungsplanes im Januar und Februar dieses Jahres beteiligt. In beiden Zeiträumen bestand für Jedermann die Möglichkeit, die Planungen im Rathaus und auch online umfassend einzusehen, sich ebenso umfassend darüber zu informieren und Stellungnahmen sowie Beschwerden darüber zu Protokoll zu geben.
Nach näherer Betrachtung von ursprünglich zehn Konzentrationszonen, deren Eignung geprüft wurde, sind nun vier Windvorranggebiete vorgesehen, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden könnten. Das ist der Bruchwald in den Stadtteilen Lebach und Niedersaubach, der Große Sprechenwald in den Stadtteilen Niedersaubach, Aschbach und Thalexweiler, der Dörrenbacher Wald im Stadtteil Thalexweiler sowie der Gohlocher Wald in den Stadtteilen Eidenborn, Falscheid und Landsweiler. Außerhalb dieser Gebiete wird die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich sein.
Aufgrund dieser Sachlage haben eine Reihe von Fachbetrieben ihr Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen in Lebach bekundet. Über die Bewertung dieser Angebote und einen möglichen Vertragsabschluss mit einem Anbieter wird der Stadtrat voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 27. Juni beraten und beschließen.