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Höhere Verkehrssicherheit in Lebach

Drei stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen gehen ab dem 15. September in Betrieb

Geschwindigkeitsübertretungen werden oft und gerne als Kavalierdelikte angesehen. Doch insbesondere innerörtlich sind zu schnelle Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die kürzlich vorgestellte Unfallstatistik der Polizeiinspektion Lebach spricht dabei eine deutliche Sprache: Von 577 registrierten Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr auf Lebacher Bann gehen 92 auf zu schnelles Fahren zurück, das sind etwa 16 Prozent.

Der Lebacher Stadtrat hat sich daher dazu entschlossen, einem Modellprojekt zuzustimmen, das für die Dauer von vorerst drei Jahren den Einsatz von drei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen vorsieht. Partnerin der Stadt Lebach ist dabei die in Jena ansässige JENOPTIK AG, die deutschlandweit die Marktführerschaft für Anlagen dieser Art innehat. Sie stellt die Anlagen auf und wartet deren Technik. Wichtig in diesem Zusammenhang: Dies ist keine Verkehrsüberwachung durch eine private Firma (Jenoptik), sondert hoheitliche Aufgabe der Kommune. Die Stadt Lebach bleibt immer Herrin des Verfahrens!

Auch die Städte Neunkirchen und Saarlouis haben vor einigen Monaten Anlagen dieses Unternehmens in Betrieb genommen. Mit sehr gutem Erfolg, wie sich mittlerweile erweist. Schon innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Geschwindigkeitsmessungen konnte die Stadt Saarlouis an ihren neuralgischen Punkten einen Rückgang von fast 90 Prozent der Geschwindigkeitsübertretungen verzeichnen – ein deutliches Plus an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. In Lebach verspricht man sich durch den Einsatz der drei neuen Anlagen ein ähnlich hohes Sicherheits-Plus. Erwiesen ist zudem auch die Tatsache, dass nach nur kurzer Einsatzzeit solcher Überwachungssysteme die Sensibilität für zu schnelles Fahren auch im Umfeld deutlich steigt, also insgesamt langsamer gefahren wird.

Es handelt sich bei den Anlagen um  reine  Geschwindigkeitsmessanlagen, die erst dann ausgelöst werden, wenn ein Fahrzeug als zu schnell vom Laserabtaster erfasst wird. Durch entsprechende Software wird dafür Sorge getragen, dass nur das Gesicht des Fahrzeugführers auf den Fotos kenntlich bleibt; die übrigen Insassen werden unkenntlich gemacht.

Der dabei generierte Datensatz enthält Foto, Messstelle, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Klassifikation des Fahrzeugs. Innerhalb weniger Augenblicke wird dieser Datensatz über ein gesichertes Netzwerk online an einen neutralen Server übertragen, von dem die Stadt Lebach auf die übertragenen Daten zurückgreifen kann. Daraufhin leitet das Ordnungsamt ein dem Bußgeldkatalog entsprechendes Verfahren ein.

Im Vorfeld des Modellprojektes hat die Stadt Lebach gemeinsam mit der JENOPTIK AG Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, um durch Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders belastete und damit gefährdete Stellen herauszufiltern. Im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsräten wurden dabei folgende drei Standorte für die Geschwindigkeitsmessanlagen festgelegt:

·         Landsweiler: B 268, Ortseingang, von Eiweiler kommend

·         Steinbach: L 304, Ortseingang, von Dörsdorf kommend

·         Auf der Banngrenze Aschbach/Thalexweiler: B 269, Ortsdurchfahrt

Die Messung erfolgt an allen drei Standorten in beide Fahrtrichtungen.

An den drei Standorten waren durch die vorangegangenen Geschwindigkeitsmessungen bei deutlich mehr als der Hälfte aller erfassten Fahrzeuge Überschreitungen im Auslösebereich einer Messanlage (ab 59 km/h) verzeichnet worden. Hierbei gab es zum Teil erschreckende Spitzenwerte.

Zur Auswahl und Abstimmung der Standorte ist zu sagen, dass hier im Vorfeld etliche Behörden gehört werden mussten. Dazu gehören unter anderem die Datenschutzbeauftragte, der Landesbetrieb für Straßenbau, die Polizeiinspektion Lebach, die Zentrale Verkehrspolizei Saarbrücken und die Zentrale Bußgeldbehörde.

Nach Jahresfrist werden die Ergebnisse der drei Standorte ausgewertet und dem Stadtrat vorgelegt, damit dieser über eventuelle Modifikationen oder Erweiterungsmöglichkeiten des Modellprojektes beraten und entscheiden kann.

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