RAG Montan Immobilien, montanWIND und Stadt laden zur Informations- und Diskussionsveranstaltung ein
„Energie im Gespräch“ – unter diesem Motto laden RAG Montan Immobilien GmbH, montanWIND GmbH und die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zu den auf der Gemarkung Lebach geplanten Windparks Gohlocher Wald und Lebach Nord (Bruchwald, Großer Spechenwald, Dörrenbacher Wald) ein. Die Veranstaltung findet am 30. September 2014 in der Zeit von 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr in der Stadthalle in Lebach (Pfarrgasse 10) statt und bietet allen Interessierten die Gelegenheit, das Vorhaben kennen zu lernen und zu diskutieren.
Unternehmen, Politik und Experten stellen sich den Fragen
Nach der Vorstellung des Gesamtvorhabens „WindEnergieSaar“ und der geplanten Windparks Gohlocher Wald und Lebach Nord sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Die Gesprächspartner sind:
• Rudolf Krumm, Repräsentant Saar der RAG Montan Immobilien und Geschäftsführer der montanWIND
• Klauspeter Brill, Bürgermeister Lebach
• Astrid Klug, Leiterin der Abteilung Klimaschutz, Energie, Verkehr und Luftfahrt Wirtschaftsministerium
• Dr. Michael Brand, Geschäftsführer Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES)
Das Gesamtvorhaben „WindEnergieSaar“ – Energiewende gestalten
Mit dem Bau von insgesamt sechs Windparks wollen RAG Montan Immobilien und montanWIND die Energiewende im Saarland vorantreiben. Damit bekennt sich die RAG nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus zu einer weiterhin aktiven Rolle beim Strukturwandel an der Saar. Insgesamt sollen Investitionen von rund 170 Mio. Euro in die Wende von der schwarzen zur grünen Energie fließen.
Von den 32 geplanten Windrädern in den Landkreisen St. Wendel, Neunkirchen, Saarlouis und im Regionalverband Saarbrücken sollen 15 auf der Gemarkung der Stadt Lebach entstehen. Mit einer Leistung von mindestens 77 MW werden die geplanten Windräder zum erklärten Ausbauziel der saarländischen Landesregierung bei der Windenergienutzung einen bedeutenden Beitrag leisten. Die Gesamtleistung ist groß genug, um über 67.000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgen zu können.
Die Entstehung eines Windparks – Ein fester Rahmen mit klaren Regeln
Der Bau eines Windparks erfordert einerseits den landes- und kommunalpolitischen Willen als festen Rahmen und unterliegt andererseits klaren gesetzlichen Regeln. Das Land hat mit einer „Windpotenzialstudie“ und dem Masterplan „Neue Energien“ die besondere Bedeutung der Windenergie für die zukünftige Energieversorgung im Saarland hervorgehoben und will bis zum Jahr 2020 den Strombedarf zu 20 Prozent mit regenerativen Energien decken. Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen im Flächennutzungsplan Vorranggebiete definiert, die für den Bau von Windrädern in Frage kommen. Zudem unterliegen die Planungen zur Errichtung von Windparks komplexen Genehmigungsverfahren des zuständigen Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz: Windräder werden nur dann genehmigt, wenn die weitgehenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Entscheidende Kriterien sind unter anderem das errechnete Windpotenzial, Natur- und Artenschutz sowie z. B. die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegten Lärmschutzbestimmungen.