Seit einigen Monaten häufen sich Medienberichte, die sich mit der schon teilweise stattfindenden Flutung von Bergwerksstollen durch die Ruhrkohle AG (RAG) im Saarland befassen. Die Thematik wird kontrovers diskutiert und schürt Ängste der Bevölkerung in Bezug auf neuerliche Bergschäden durch die damit einher gehende Anhebung des Bodens, bergbaubedingte Erschütterungen sowie auch eine Verunreinigung des Grundwassers.
Nach der Beendigung des Kohleabbaus in den saarländischen Bergwerken ist die Grubenwasserhaltung für die RAG ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Sie wird zu den so genannten „Ewigkeitskosten“ gerechnet, die dem Bergbaubetreiber auf lange Zeit erhalten bleiben. Nach Beendigung des Bergbaus in Deutschland 2018 werden sie von der eigens dafür gegründeten RAG-Stiftung übernommen werden müssen. Fachleute reden von 18 Millionen Euro, die Jahr für Jahr im Saarland aufgewendet werden müssen, um das stetig in die Stollen einlaufende Wasser abzupumpen. Verständlich, dass die Verantwortlichen nach Möglichkeiten suchen, diese Kosten zu reduzieren. Das Abstellen der Pumpen und die damit einhergehende Flutung der Stollen könnte viel Geld einsparen. Aus diesem Grund hat die RAG beim Oberbergamt dafür einen Antrag eingereicht.
Stellt man die Pumpen ab, steigt das Wasser in den Stollen an. Genau das, so befürchten Gegner dieses Verfahrens, könnte zu Umweltschädigungen führen. Denn es scheint unklar, ob und ggf. welche Giftstoffe unter Tage verblieben sind und inwiefern diese durch die Flutung der Stollen an die Oberfläche bzw. in das Grundwasser gelangen könnten.
Der Stadtrat Lebach hat sich in seiner letzten öffentlichen Sitzung mit dieser Thematik befasst und dazu den stellvertretenden Leiter des Oberbergamtes des Saarlandes, Heribert Maurer, eingeladen. Maurer führte sehr umfassend die rechtlichen Schritte des Verfahrens aus und ging auch eingehend auf dieFragen aus der Bevölkerung und der Mitglieder des Stadtrates ein. Der Stadtrat wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen nochmals mit dieser Problematik befassen und dabei auch darüber beraten, ob und inwiefern rechtliche Schritte zielführend sein können, um eventuelle Schäden für die Bevölkerung abzuwenden.













