Wie die Stadt Lebach mitteilt, verzögert sich der Versand der Steuer-/ Abgabenbescheide weiterhin. Der Stadtrat hat zwar bereits am 5. Februar die Haushaltssatzung und damit auch die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, jedoch steht deren Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde weiterhin aus.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher ihren Bürgerinnen und Bürgern, die Abschläge nach den Sätzen des Vorjahres zu zahlen. Nicht vergessen werden sollte dabei die Angabe des jeweiligen Kassenzeichens beim Verwendungszweck, damit die Stadtkasse die Zahlungen auch zweifelsfrei zuordnen kann. Dieses Kassenzeichen findet sich auf dem Steuerbescheid für das vergangene Jahr.
Die Stadt Lebach bittet um Verständnis für diese Verzögerung und die Tatsache, dass sie erst nach der Zustellung der Bescheide die Abschläge abbuchen kann. Natürlich werden dabei dann bereits überwiesene Abschläge entsprechend berücksichtigt.













