In Lebach wird der Abfall der Haushalte seit dem Jahr 2000 gebührenrelevant verwogen. Die Lebacher haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, weil sich aktive Müllvermeidung und Mülltrennung positiv im Geldbeutel auswirkt. Je weniger Abfall in die Gefäße geworfen wird, umso weniger Müllgebühren müssen also gezahlt werden. Einige Wenige missbrauchen dieses System allerdings, weswegen der Lebacher Abfallzweckverband (LAZ) nun durch die Einführung einer Mindestabfallmenge einen Riegel vorschieben musste.
„Anfänglich waren es nur wenige Haushalte, bei denen wir beobachteten, dass sie ihre Müllgefäße das ganze Jahr über nie zur Entleerung herausgestellt haben“, berichtet LAZ-Geschäftsführer Arno Graf. Vorwiegend seien dies Haushalte gewesen, bei denen sich im Quervergleich zum Trinkwasserverbrauch herausgestellt habe, dass die Häuser bzw. Wohnungen mehr oder weniger das ganze Jahr über nicht bewohnt gewesen waren. Seit einiger Zeit aber häufe sich die Anzahl der Haushalte, die bewohnt seien, aber trotzdem nie ein Müllgefäß zur Leerung nach Außen stellten: „Das sind mittlerweile fast 200 Haushalte im gesamten Stadtgebiet, und das kann so nicht sein. Gleichzeitig häufen sich bei uns und bei der Ortspolizeibehörde Beschwerden und Hinweise, dass vermehrt Säcke mit Restmüll bei größeren Organisationen mit Müllcontainern, insbesondere vor und in den Containern der Landesaufnahmestelle für Vertriebene und Flüchtlinge, entsorgt würden“. Nach Aussage des Geschäftsführers ist dies völlig unverständlich, da Lebach weiterhin zu den Städten mit den niedrigsten Abfallgebühren im Saarland zählt.
Klauspeter Brill, Lebacher Bürgermeister und Verbandsvorsteher des LAZ ergänzt: „Das wollen wir so nicht weiter dulden. Bewohnte Haushalte produzieren zwangsläufig Müll. Bei allen Bemühungen um Vermeidung und Trennung bleibt bei ordnungsgemäßer Entsorgung immer noch Material übrig, das in die Restmülltonne gehört. Wir dürfen nicht diejenigen belohnen, die das System missbrauchen und ihren Restmüll an falscher Stelle entsorgen. Diese Entsorgungskosten zahlen letztendlich die ehrlichen Bürger mit.“ Brill weist darauf hin, dass in der Landesaufnahmestelle mittlerweile Kameras installiert worden seien, die auch den Entsorgungsbereich überwachten. Auch die städtische Ortspolizeibehörde werde zukünftig verstärkt die neuralgischen Punkte überwachen und bei illegalen Müllablagerungen umgehend ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Hier drohen den Übeltätern empfindliche Geldbußen. Hinzu komme, dass das Verfahren für die Betroffenen oft sehr peinlich sei.
Um diesem Missbrauch Einhalt zu gebieten, hat die Verbandsversammlung nun beschlossen, eine Mindestentsorgungsgebühr für Restmüll einzuführen. Diese Maßnahme hat sich bereits in etlichen saarländischen Kommunen bewährt. Für alle Haushalte mit einer grauen 120 Liter Tonne wird ab dem kommenden Jahr eine Restmüllmenge von 41 Kilogramm pro Jahr als Mindestmenge angenommen und auch berechnet (für die 240 und 1.100 Liter Gefäße liegt der Wert entsprechend höher). Bei dem derzeitigen Kilopreis bedeutet dies eine Mindestverwiegegebühr von 10,66 Euro pro Jahr. Für Haushalte, die mehr Abfall produzieren, ändert sich dadurch also nichts. Durchschnittlich entsorgt ein Lebacher Haushalt pro Jahr rund 200 Kilogramm Restmüll in die graue 120 Liter Tonne.













