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Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB

Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), können durch Erklärung nach Art. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde Namensbestandteile ablegen. Führen Sie bisher nur Eigennamen, können diese in Vor- und Familienname angeglichen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur einmal möglich ist.

 

Erforderliche Unterlagen für die Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für die Namenserklärung mit:

  1. Ihren Personalausweis oder Reisepass
  2. Den Nachweis über die Anwendbarkeit deutschen Rechts, z.B. Einbürgerungsurkunde oder Reiseausweis, jeweils im Original
  3. Ihre Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Ihrer Eltern im Original
  4. Falls Sie verheiratet sind, zusätzlich Ihre Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch, jeweils im Original
  5. Falls Sie geschieden sind und kein als Heiratseintrag fortgeführtes Familienbuch mit dem Eintrag der Scheidung existiert, zusätzlich das ausführliche Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk des Gerichts (falls eine Verhandlung statt fand) und die Scheidungsurkunde vom Standesamt, falls vorhanden (bei Scheidung im Ausland)
  6. Falls Sie Kinder haben und getrennt leben, den Sorgerechtsbeschluss bzw. die Einwilligung des anderen sorgeberechtigten Elternteils in die beabsichtigte Namenserklärung
  7. Falls Ihr Ehegatte verstorben ist, die Sterbeurkunde des Ehegatten

Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung persönlich abgeben, die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen, d.h. alle müssen persönlich im Standesamt erscheinen.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen von einem allgemein beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen sein und müssen je nach Ausstellungsland mit einer Legalisation bzw. Apostille versehen sein.

Öffnet externen Link in neuem FensterInformationen zu Legalisation und Apostille (externer Link Konsularinfo)

 

Gebühren

Die Beurkundung der Erklärung nach Art. 47 EGBGB ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

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Öffnungszeiten

 

Montag            10:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          10:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch         10:00 - 12:00 Uhr

 

Donnerstag     10:00 - 12:00 Uhr

                und  14:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag             10:00 - 12:00 Uhr