Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, einschließlich aller Zustimmungserklärungen, können beim Standesamt Lebach oder beim Geburtsstandesamt beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung
Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Nach Möglichkeit sollten sie zusätzlich folgende Unterlagen mitbringen:
- Bei bisher unverheirateten Vätern: Deren beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Vätern: Eine Abschrift aus dem Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der - aktuellen bzw. letzten - Ehe (dient auch als Nachweis der Namensführung)
- Ausländische Väter: Reisepass und Geburts- bzw. Heiratsurkunde evtl. mit deutscher Übersetzung eines hier vereidigten Übersetzers
Da die Vaterschaftsanerkennung nur wirksam werden kann, wenn die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmt, ist eine gemeinsame Vorsprache sinnvoll (Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen).
Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Sie können sich zur Beurkundung der Erklärungen an jedes Standesamt, an das Jugendamt oder einen Notar Ihrer Wahl wenden.
Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert.
Mutterschaftsanerkennung
In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich Ihre Mutterschaft förmlich anerkennt (v.a. in romanischen Ländern, z.B. Italien, auch in Vietnam). Die Beurkundung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt oder Notar möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Für spezielle Fragen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.
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