Beurkundung einer Eheschließung im Ausland
Nach einer Eheschließung im Ausland kann für Deutsche oder Ehegatten mit deutschem Personalstatut die Heirat im Eheregister des Standesamtes Lebach nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten; wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden. Das Standesamt Lebach ist für die Nachbeurkundung zuständig, wenn der Antragsteller hier seinen Wohnsitz hat.
Für Ehegatten, bei denen keiner Deutscher ist oder keiner über einen besonderen Status (z.B. Asylberechtigung) verfügt, ist die Nachbeurkundung im Eheregister eines inländischen Standesamtes nicht möglich.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Ausländische Original-Heiratsurkunde mit einem Legalisationsvermerk durch die jeweilige Deutsche Botschaft
- In manchen Staaten wird statt des Legalisationsvermerkes von der zuständigen ausländischen Behörde eine Apostille angebracht
- Bei Eheschließung in einem sogenannten "Problemstaat" wird weder eine Apostille noch eine Legalisation angebracht, hier ist eine kostenpflichtige Echtheitsüberprüfung durch die jeweilige Deutsche Botschaft erforderlich, damit Ihre Heiratsurkunde von den deutschen Behörden anerkannt wird. Diese Überprüfung können wir in die Wege leiten, falls dies noch nicht erfolgt ist
- Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Eheschließung bei uns, welche Art der "Überbeglaubigung" für Ihre ausländische Heiratsurkunde erforderlich ist bzw. beachten Sie unser Merkblatt zum Thema Eheschließung im Ausland.
- Die Adressen der Deutschen Botschaften im Ausland bzw. der ausländischen Botschaften in Deutschland erhalten Sie vom Auswärtigen Amt oder auch bei uns
- Ggf. eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Weitere Unterlagen siehe Merkblatt
Weitere Unterlagen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung
Gemeinsame Kinder
Wenn Sie im Inland geborene gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte deren Geburtenbuchabschrift vor.
Unterlagen für Aussiedler
Für Aussiedler sind zusätzlich Registrierschein, Vertriebenenausweis bzw. § 15 BVFG-Bescheinigung, abgegebene Erklärungen nach § 94 BVFG, evtl. Namensänderungsurkunden, Nachweise über Einbürgerungen etc. vorzulegen.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland im Eheregister des Standesamtes Lebach beträgt derzeit 66,00 €, zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z.B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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