Gültigkeit der Eheschließung

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) oder unter Beachtung der Formvorschriften des Heimatrechts beider Ehepartner geschlossen wurde.

Um die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde beweisen zu können, ist es erforderlich, dass diese mit einer Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) versehen ist. Bei manchen Staaten ist auch die inhaltliche Überprüfung der Urkunden nötig. Dem Merkblatt können Sie entnehmen, ob dies auch auf Ihren Eheschließungsort zutrifft. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre ausländische Heirat können Sie im deutschen Eheregister eintragen bzw. nachbeurkunden lassen Wir beraten Sie gerne.


Kontakt

 

STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach

Tel.  06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211

Kontaktformular

Facebook     Besuchen Sie uns auf
facebook
   
Instagram   

Unter #lebachentdecken

sind wir auch bei Instagram

 

 

Öffnungszeiten

RATHAUS
Montag bis Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr


Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

 

Die gesonderten Öffnungszeiten des
Standesamtes finden Sie hier >

 

Die gesonderten Öffnungszeiten
der Bibliothek  finden Sie  hier >

BÜRGERBÜRO

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

 

Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 - 18:00 Uhr durchgehend

Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

 

Jeder 1. Samstag im Monat:
10:00 - 12:00 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Saarlouis
IBAN:
DE68 5935 0110 0026 2000 55
BIC: KRSADE55XXX

levoBank eG

IBAN:
DE18 5939 3000 0050 9050 04

BIC: GENODE51LEB

Bank1Saar

IBAN:
DE03 5919 0000 0002 9260 08

BIC: SABADE5S

Einzugsermächtigungen