Unterlagen und Vorgehensweise
Im Folgenden nennen wir Ihnen die Unterlagen, die in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Bei einer persönlichen Vorsprache in unserer Eheschließungsabteilung informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggf. von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzen lassen können.
Erforderliche Unterlagen
Wir haben Ihnen auf einem Merkblatt die erforderlichen Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung zusammengestellt. Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden:
Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).
Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes zusätzlich die Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.
Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig. Die Vollmacht können Sie hier downloaden:
Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v.a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Wichtig
Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.

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