Beurkundung
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Grundsätzlich kann der Sterbefall einer Person nur dann in Lebach beurkundet werden, wenn die Person in Lebach verstorben ist.
Erforderliche Dokumente für die Anzeige eines Sterbefalls
Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer die Originaldokumente vor. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen.
Im Einzelfall können neben den weiter unten genannten Unterlagen noch weitere Dokumente erforderlich sein. Die unten stehende Aufzählung ist daher nicht abschließend. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gebühren
Eine Sterbeurkunde, auch die mehrsprachige, kostet derzeit 11,00 €.
Für die Krankenkasse, für Renten- und religiöse Zwecke wird je eine gebührenfreie Urkunde, für die kommunale Friedhofsverwaltung eine Sterbefallbescheinigung ausgestellt.
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Das Standesamt Lebach ist seit 01.01.2009 für die nachträgliche Sterbefallbeurkundung von in Lebach wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland verstorben sind. Hierfür legen Sie bitte statt der Todesbescheinigung die Original-Sterbeurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung bei uns vor. Die Nachbeurkundung kosten 30,00 € zuzüglich weiter anfallender Gebühren. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter der Nummer 59 226-228 über weitere Voraussetzungen und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin mit uns. Die Beurkundung kann im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 106 - 108 beantragt werden.
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Am Markt 1
66822 Lebach
Tel. 06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211
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