Satzung zur Steuerung von Werbeanlagen und Warenautomaten
Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2022 beschlossen, die am 29.11.2019 öffentlich bekannt gemachte Werbeanlagensatzung für die Stadt Lebach zu überarbeiten. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf einer überarbeiteten Werbeanlagensatzung und Warenautomatensatzung für die Stadt Lebach gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Satzung soll ein Instrument zur besseren Steuerung und Regelung von Werbeanlagen und Warenautomaten sein. Ziel der Satzung ist es ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Stadtgestaltung und der Ortsbildpflege zu erreichen. Die Werbeanlagensatzung und Warenautomatensatzung sollen zur Erhaltung und zur Aufwertung des Stadtbildes von Lebach und seiner Ortsteile beitragen.
Der Geltungsbereich umfasst Teilbereiche aller Ortsteile.
Die öffentliche Auslegung Werbeanlagensatzung und Warenautomatensatzung und die zugehörigen Abgrenzungspläne findet in der Zeit vom 14.06.2022 bis einschließlich 14.07.2022 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Lebach statt. Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum auf dem Bauamt, Zimmer 308 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
- Bekanntmachungstext Offenlage
- Satzungstext Werbeanlagen und Warenautomatensatzung
- Gestaltungsleitfaden zur Werbe und Warenautomatensatzung
- Plan 1.1 für den Stadtteil Lebach (Süd)
- Plan 1.2 für den Stadtteil Lebach (Mitte)
- Plan 1.3 für den Stadtteil Lebach (Nord)
- Plan 2 für den Stadtteil Gresaubach
- Plan 3 für den Stadtteil Rümmelbach
- Plan 4 für den Stadtteil Dörsdorf
- Plan 5 für den Stadtteil Steinbach
- Plan 6 für den Stadtteil Hoxberg
- Plan 7 für den Stadtteil Zollstock
- Plan 8 für den Stadtteil Eidenborn
- Plan 9 für den Stadtteil Landsweiler
- Plan 10 für den Stadtteil Falscheid
- Plan 11 für den Stadtteil Thalexweiler
- Plan 12 für den Stadtteil Aschbach
- Plan 13 für den Stadtteil Niedersaubach
- Plan 14 für den Stadtteil Knorscheid
- Plan 15 für den Stadtteil Jabach

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