Erläuterungen zum Wasser- und Kanalbescheid
Wasserverbrauchsabrechnung / Kanalgebührenbescheid
Rechnungsempfänger
Grundsätzlich erhält der Eigentümer der Verbrauchsstelle die Rechnung.
Die Rechnungsanschrift kann in Einzelfällen von der Verbrauchsstelle abweichen.
Kassenzeichen
Das Kassenzeichen ist dem Eigentümer bzw. der Verbrauchsstelle zugeordnet.
Dieses sollte im Zahlungsverkehr und bei Mitteilungen stets angeben werden.
Verbrauchsstelle
Der Ort, an dem der Verbrauch stattfindet.
Festsetzung Wasser-/Kanalgebühren
Bruttobetrag zu zahlen
Dieser Betrag wurde für Ihren Verbrauch im angegebenen Zeitraum ermittelt.
Bisher berechnet
Die von Ihnen bisher geleisteten Abschlagszahlungen.
Nachzahlung/Guthaben (-)
Die Differenz zwischen Bruttobetrag und der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.
Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben zu Ihren Gunsten.
(Das Guthaben ist mit einem Minuszeichen gekennzeichnet.)
Vorauszahlung
Dieser Betrag wurde auf der Basis der abgerechneten Verbrauchsmenge ermittelt.
Die Abschlagszahlungen werden zu den angegebenen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto abgebucht.
Bei individueller Zahlung sind die Abschlagsbeträge zu den jeweiligen Fälligkeitsbeträgen ohne Aufforderung an die Stadtwerke Lebach zu zahlen.
Fälligkeitstermine im laufenden Jahr
Guthaben:
Ergibt die Jahresendabrechnung ein Guthaben, so wird dieses mit der ersten Abschlagsforderung (Fälligkeit) verrechnet. Ist das Guthaben zudem höher als der erste Abschlag, erfolgt eine Verrechnung mit den folgenden Abschlagsbeträgen solange, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Ihr Guthaben ist mit einem Minuszeichen gekennzeichnet.
Auf Antrag wird Ihnen ein ausgewiesenes Guthaben auch überwiesen.
Nachzahlung:
Weist Ihre Jahresendabrechnung eine Nachzahlung aus, so wird diese mit der zweiten Rate fällig.
Verbrauchsermittlung
Zählernummer
Diese ist auf dem Messingring Ihrer Wasseruhr eingraviert.
Erfolgt innerhalb der Abrechnungsperiode ein Zählerwechsel, so wird dies entsprechend auf
Ihrer Verbrauchsabrechnung abgebildet.
Abrechnungszeitraum
Dies ist der Zeitraum auf den sich Ihre Rechnung bezieht.
In der Regel umfasst der Abrechnungszeitraum ein Jahr (365 Kalendertage).
Deutlich kürzer kann der erste Abrechnungszeitraum nach dem Erwerb des Anwesens sein.
Ablesedatum / Zählerstand
Hier wird der Anfangsstand "alt" sowie der abgelesene, mitgeteilte oder geschätzte Endzählerstand "neu" zum Zeitpunkt der aktuellen Ablesung und der Hochrechnung (H) zum 31.12. ausgewiesen.
Verbrauch / Hochrechnungsmenge
Aus der Differenz der Zählerstände "alt" und "neu" ergibt sich die Verbrauchsmenge, die Ihnen berechnet wird.
Erscheint Ihnen Ihr Verbrauch zu hoch oder zu niedrig, vergleichen Sie bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrer Wasseruhr.
Verbrauch Vorjahr
Hier ist der Verbrauch der letzten Abrechnung aufgeführt. In den meisten Fällen enthält diese Position den Verbrauch des gesamten Kalenderjahres.
Erfolgte im Vorjahr ein Zählerwechsel, so wird nur der Verbrauch des aktuellen Zählers angezeigt.
Entgeltermittlung
In diesem Abschnitt erfolgt die eigentliche Verbrauchsabrechnung mit den für Sie gültigen Tarifen.
Grundpreis
Der Grundpreis ist ein Entgelt für die Bereitstellung von Wasser. Er dient zur Deckung der Wassernetzunterhaltungs- und Netzinvestitionskosten.
Anzahl d. Tage / m³
Unter dieser Rubrik finden Sie die Anzahl der abgerechneten Kalendertage sowie Ihr Verbrauch an Trink- und Schmutzwasser innerhalb des Abrechnungszeitraumes.
Tarif Netto
Die verbrauchte Menge (Wasser/Kanal) wird mit dem entsprechenden Tarif multipliziert.
Nettobetrag
Dies sind die ohne Umsatzsteuer abgerechneten Beträge.
MwSt - Betrag
Dies ist der auf den Nettobetrag anfallende Mehrwertsteuer-Betrag.
Bruttobetrag
Unter dieser Rubrik werden Nettobetrag und Mehrwertsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Summe Abrechnung
Die Summe der einzelnen Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge.
Summe Vorauszahlung
Die Summe der in der Vergangenheit geleisteten Abschläge steht direkt unter der Summe Abrechnung. Eine Einzelauflistung der geleisteten Zahlungen finden Sie auf der ersten Seite.
Rechnungsbetrag
Die Differenz zwischen Summe der Abrechnung und Summe der Vorauszahlung ist der Restbetrag, der entweder ein Guthaben zu Ihren Gunsten oder eine Nachzahlung ergeben kann.
Vorauszahlung
Auf der Basis der abgerechneten Verbrauchsmenge ermitteln die Stadtwerke Lebach Ihren voraussichtlichen Verbrauch für das kommende Jahr. Diese Menge wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Preise, Abgaben und Steuern bewertet.
Kontakt
66822 Lebach
- Telefon: 06881 96 16 7 0
- Notruf-Telefon: 0172 2 75 21 22
- E-Mail: info@stadtwerke-lebach.de
Öffnungszeiten
Montag bis | 08:00 - 12:00 |
Donnerstag | 14:00 - 16:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |