SEPA-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften.

Damit auch zukünftig das für Sie bequeme Lastschriftverfahren Anwendung findet, bitten wir Sie,

das nachstehende Formular zur Erteilung oder zur Änderung Ihrer Bankverbindung auszufüllen

und unterschrieben an uns zu senden.

Gerne können Sie uns Ihre Bankdaten auch per Telefon mitteilen.

Wir senden Ihnen danach für das Lastschriftverfahren ein vorbereitetes SEPA-Lastschriftmandat zu.

 

Bei abweichenden Kassenzeichen (z. B. mehrere Objekte) ist für jedes Kassenzeichen ein separates

Formular auszufüllen. Die Mandate können nicht auf andere Kassenzeichen übertragen werden.

 

Wichtig: Reichen Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt, unterschrieben und

im Original ein. Das Mandat ist nur dann gültig.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf.

 

Wegen der von uns einzuhaltenden Vorlauffristen bei der Einreichung von SEPA-Lastschriften bitten wir

zu beachten:

Neue SEPA-Mandate können für die nächstfällige Zahlung berücksichtigt werden, wenn uns das SEPA-Lastschriftmandat      

mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin im Original vorliegt.

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung rechtzeitig mit, damit Rücklastschriftgebühren vermieden werden.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Rücklastschriftgebühren der Bank vom Zahlungspflichtigen zu tragen sind, wenn dieser die Entstehung zu vertreten hat.

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Lebach.

 


Kontakt

 

STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach

Tel.  06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211

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