Formularcenter

Hier können Sie folgende Formulare herunterladen:

 

  • Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses (erhalten Sie in Papierform beim Zweckverband)

 

Anträge zum Einbau eines Abwasserzwischenzähler (gültig ab 01.01.2016):

Nachfolgend können Sie nunmehr Anträge für einen Abwasserzwischenzähler herunterladen. Bitte unterscheiden Sie hier zwischen den Wasserversorgern Stadtwerke Lebach GmbH & Co.KG sowie der Wasserversorgung Ostsaar GmbH.

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrem jeweiligen Wasserversorger ein. Nach schriftlicher Genehmigung ist der Zwischenzähler durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu installieren. Für die Mitteilung über die Inbetriebsetzung des 2. Zählers durch Ihren VIU, möchten Sie bitte das Formular "Inbetriebsetzung eines Abwasserzwischenzähler" ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Installationsunternehmen und der Unterschrift von Ihnen bei Ihrem Wasserversorger einreichen.

Dieser wird die Anlage letztlich abnehmen, die Entnahmestelle verplomben und den Abzug der Wassermengen von Ihrem Hauptzähler veranlassen.

 

  • Wasserversorgungsgebiet Stadtwerke Lebach GmbH & Co.KG (SWL)

   - Antrag Abwasserzwischenzähler

   - Inbetriebsetzung eines Abwasserzwischenzähler

 (Lebach, Landsweiler, Knorscheid, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Niedersaubach)
 

  • Wasserversorgungsgebiet Wasserversorgung Ostsaar (WVO)

   - Antrag Abwasserzwischenzähler

   - Inbetriebsetzung eines Abwasserzwischenzähler

 (Aschbach, Thalexweiler, Steinbach, Dörsdorf)

 

Bitte beachten Sie, dass ein Abzug nur mit gültigem geeichten Zähler erfolgen kann. Dieser ist alle 6 Jahre ebenfalls durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) auszustauschen. Es gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweils gültigen Abwassergebühren-, Abwassergebührenhöhesatzung, DIN-Vorschriften sowie sonstige relevante techn. Regelungen.

Auskünfte werden telefonisch unter 06881/93612-24 oder - 25 erteilt.


Kontakt

 

STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach

Tel.  06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211

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