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Informationspflicht zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

bei der Abgabenerhebung durch die Stadt Lebach

 

Stand 28.01.2019

Vorwort

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern sowie von kommunalen  Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Beiträge zur Landwirtschaftskammer, Müllabfuhrgebühren, Kinder­gartengebühren, Niederschlagswassergebühren, Friedhofsgebühren, Hallenbenutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Marktgebühren, Gehwegausbaubeiträge, Erschließungskostenbeiträge) müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapi­talgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezo­genen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutz­maßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Lebach personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, ver­wendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1.                     Wer sind Ihre Ansprechpartner?

2.                     Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

3.                     Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

4.                     Wie verarbeiten wir diese Daten?

5.                     Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

6.                     Wie lange speichern wir Ihre Daten?

7.                     Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

8.                     Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

 

 

1.                  Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Lebach, vertreten durch den Bürgermeister, rich­ten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Abgaben zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachgebiete richten.

 

Die Namen der Sachbearbeiter bzw. Sachgebiete finden Sie auf der ersten Seite der Bescheide bei den Kontaktdaten,

die diesbezügliche Anschrift der Stadt Lebach lautet:

Stadt Lebach

(Namen des Sachbearbeiters oder Sachgebiets angeben)

Am Markt 1, 66822 Lebach

 

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Lebach wenden.

Datenschutzbeauftragter der Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach, Tel.-Nr. 06881/59-146

Mail:    datenschutz@noSpamlebach.de

 

2.                  Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Abgaben nach den Vorschriften der Steuergesetze, des Kommunalabgabengesetzes, der Abgabenordnung, der kommunalen Satzungen und der sonstigen der Abgabenerhebung zugrundliegenden Rechtsvorschrif­ten gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung, §12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchfüh­rung eines abgabenrechtlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für an­dere abgabenrechtliche oder nichtabgabenrechtliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Kommunalabgabengesetzes).

Beispiel zur Verarbeitung:

Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Erhebung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der kommunalen Abgaben verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:

Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerle­gung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.

 

3.                  Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
  • Vor- und Nachname,
  • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung,
  • Handelsregisternummer,
  • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s),
  • des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsfüh­rer(s),
  • des/der Gesellschafter,
  • Adresse,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Steuernummer,
  • Buchungs- oder Kassenzeichen.
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z.B.
  • Gewerbesteuermessbetrag,
  • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
  • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
  • Bankverbindung,
  • Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben und Vorauszahlungen,
  • Angaben über abgegebene Abgabenerklärungen und gestellte Anträge sowie
  • Rechtsbehelfe.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigenFinanzamts und verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:

−       Unser Bürgerbüro (Gewerberecht) übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;

−       unser Bürgerbüro (Meldewesen) übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen abgaberelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezo­gene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben).Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erhe­ben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Be­kanntmachungen) verarbeiten.

 

4.                  Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. Sowohl wir als auch der ge­nannte Dienstleister setzen dabei technische und organisatorische Sicherheits­maßnahmen ein, um Ihre personenbezo­genen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

5.                  Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem abgabenrechtlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:

−        Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer be­kannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

 

6.                  Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hier­für sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Kommunalabga­bengesetzes).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige abgabenrechtliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes).

 

7.                  Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. 

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher soll­ten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer oder Abwassergebühr, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Abgabe oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschrän­kung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Abgabenerhebung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Abgabenverfahrens Besteuerungsverfahrens).

  • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, kön­nen Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde beim Unabhängigen Da­tenschutzzentrum Saarland einlegen.

Die Kontaktdaten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland lauten:

Fritz-Dobisch-Str. 12

66111 Saarbrücken

0681/94781 0

https://datenschutz.saarland.de/ueber-uns/kontakt/

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e des Kommunalabgabengesetzes). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

8.             Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • der Internetseite des Unabhängigen Datenschutzzentrums https://datenschutz.saarland.de/)

entnehmen.

 

Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

und die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes u.a. unter

http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/KAG_SL_rahmen.htm

Weiterführende Hinweise zur Informationspflicht

Die Hinweise zum Datenschutz und zur Informationspflicht nach Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link einsehen:

www.lebach.de/datenschutz/

Gerne können Sie diese Hinweise zum Datenschutz und zur Informationspflicht nach Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) auch bei der Stadtverwaltung Lebach, beim jeweiligen Sachgebiet einsehen und wir händigen Ihnen diese auch auf Wunsch persönlich vor Ort aus.