Baugenehmigungen

Sie planen eine Baumaßnahme?

Für Neu-, Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen und Abbruch von Gebäuden ist in der Regel ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Hierzu ist ein formeller Bauantrag einzureichen.

In Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit beraten wir Sie gerne.

 

Wir unterstützen sie durch:

  • Auskünfte zum Flächennutzungsplan (FNP) und bestehenden Bebauungsplänen
  • Bauinformationen und Bauberatung bei Bauanträgen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Verfahrensfreistellung bzw. Genehmigungsfreistellung
  • Erteilung von Ausnahmen / Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes

    Die Genehmigungsverfahren werden auf Grundlage der Landesbauordnung (LBO) des Saarlandes in Verbindung mit den sonstigen Rechtsvorschriften durchgeführt. Für diese Verfahren werden einheitliche Formulare benötigt. Die Genehmigung selbst kann nicht durch die Stadt Lebach erteilt werden. Dies erfolgt durch die "Untere Bauaufsichtsbehörde" (UBA) des Landkreises Saarlouis.

    Rechtsvorschriften
    Vordrucke Formulare
    Behördendienste-Saar 

Satzung über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime

 

Die Stadt Lebach hat zur Regelung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen am 17.04.2025 eine entsprechende Satzung erlassen.

 

Diese können Sie hier abrufen.

 

-Stellplatzsatzung Stadt Lebach

 

 

Ihren Ansprechpartner zu diesen Themen erreichen sie unter:

 

Tel.: (06881) 59272

Fax: (06881) 59167

 

Mail: Olbrich@noSpamLebach.de

 

Rathaus, 3. Etage, Zimmer Nr. 308


Kontakt

 

STADT LEBACH
Am Markt 1
66822 Lebach

Tel.  06881 / 59 - 0
Fax. 06881 / 59 - 211

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