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Abfallbeseitigungsgebühren 2018, 2019 und 2020

Grundgebühr für 120 l Restabfallgefäß, mtl. 5,50 €
Grundgebühr für 240 l Restabfallgefäß, mtl. 9,90 €
Grundgebühr für 120 l Bioabfall- und 240 l Aschegefäß 0,00 €
Verwiegegebühr für Restabfall pro kg 0,20 €
Verwiegegebühr für Bioabfall pro kg 0,10 €
Verwiegegebühr für Asche pro kg 0,10 €

Bei Restmüllgefäßen werden zur Sicherung der Entsorgung mindestens die Gebühren für nachfolgend aufgelistete Mindestmassen je Jahr und Restabfallgefäß in Form einer Mindestgewichtsgebühr erhoben:

Behälter Leerung Mindestmasse
MGB 120 l zwei-wöchentlich 41 kg
MGB 240 l zwei-wöchentlich 246 kg
MGB 1100 l zwei-wöchentlich 1.107 kg
MGB 1100 l wöchentlich 2.214 kg
MGB 1100 l zwei-malige Leerung/Woche 4.428 kg
MGB 1100 l für jede weitere wöchentliche Leerung 2.214 kg

Soweit die Mindestgewichtsgebühr nicht für ein volles Kalenderjahr anfällt, wird sie für jeden Monat mit einem zwölftel erhoben.