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Abfuhr von Sperrmüll

 

Entsorgung erfolgt ausschließlich im Bereich der Stadt Lebach

 

Unter Sperrmüll fallen grundsätzlich sperrige, bewegliche Gegenstände aus Privat- haushalten, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung infolge der Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Sperrmüll ist grundsätzlich das, was üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden kann.

 

Ihr Sperrmüll wird nach Anmeldung an festgelegten Terminen abgeholt.
Sie können bei der Beauftragung einer der nächsten zur Verfügung stehenden Termine auswählen.

Bitte beachten Sie, dass sich eine mehrwöchige Wartezeit ergeben kann;

 

eine kurzfristige Terminvergabe ist nicht mehr möglich.


Aus organisatorischen Gründen werden auch unverbindliche Terminvorschläge nicht akzeptiert.

 

Das Gesamtvolumen ist beim Sperrmüll auf eine Menge von 5 m³ pro Abfuhr begrenzt.

 

Die Abholung wird mit einer Gebühr von 10,00 € je geschätztem Kubikmeter berechnet.

 

Die Sperrmüllabfuhr (Holz u. Restsperrmüll) wird in 2 Touren durchgeführt, daher kommt es bei der Abholung zu Zeitverzögerungen.

Mit einem separaten Fahrzeug wird Elektro und Metall abgefahren.

 

Die abzufahrenden Gegenstände sollen wie folgt zur Abholung bereitgestellt werden:

 

  • getrennt nach Holz und Restsperrmüll
  • Elektro und Metall

  Kühlgeräte (ohne Inhalt)

  • frühestens 1 Tag vor dem Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr am Abfuhrtag

 

Werden mehr als 5 Kubikmeter Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt, sind nicht mitgenommene Mehrmengen bis um 20:00 Uhr des Folgetages von öffentlichen Flächen zu entfernen.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können eine Geldbuße zur Folge haben.

 

Die Gegenstände sind an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen.

Eine Abholung aus Gebäuden (z. B. Wohnung, Keller, Garagen) oder eine Anfahrt auf privatem Gelände ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Der Zugang zum Sperrmüll sollte sichergestellt sein und nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden. Der Sperrmüll kann nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden.

 

Zum typischen Sperrmüll gehören:

Holztische, -stühle, -schränke, -bettgestelle u. -bettroste, Matratzen, Polster-, und Gartenmöbel,

Elektro-, Elektronikgeräte, Metallgegenstände

Kühlschränke, Gefriertruhen, -schränke, Elektroherde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Computer, elektronische Kleingeräte,

Schränke, Regale, Bettroste, Leitern, Wäscheständer, Fahrräder,

 

Zum Sperrmüll gehört nicht:

Gegenstände aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen wie Bauholz, Türen, Fenster, Deckenverkleidung, Holzfußböden, Waschbecken, Toiletten, Gartenzäune, Gartenabfälle, Kartonagen, Autoteile

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend.