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Eigentümerwechsel / Wasser

Information zum Formular „Anzeige Eigentümerwechsel“

 

Wechselt ein an die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung angeschlossenes Grundstück den Eigentümer

(z. B. durch Verkauf, Schenkung, Erbe oder Versteigerung), so sollen die Stadtwerke Lebach unverzüglich informiert

werden.

 

Der bisherige sowie der jetzige Eigentümer sind verpflichtet, die Änderung anzuzeigen.

Dies übernimmt nicht, wie häufig angenommen, der Notar oder das Grundbuchamt.

 

Als bisheriger Eigentümer ersparen Sie sich dadurch etwaige Auseinandersetzungen mit dem nachfolgenden

Eigentümer und vermeiden, dass Ihnen gegebenenfalls auch der Wasser- und/oder Abwasserverbrauch des

nachfolgenden Eigentümers - bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung - angelastet wird.

 

Bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung bleibt der bisherige neben dem jetzigen Eigentümer Gesamtschuldner.

 

Am Ende dieser Seite finden Sie das Formular Anzeige Eigentümerwechsel, dass Sie benutzen können.

 

Um unnötige Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir eine gemeinsame Ablesung der Zählerstände.

 

Unbedingt anzugeben sind, das Datum der Übergabe sowie der Zählerstand.

 

Zur Vermeidung größerer Nach- bzw. Überzahlungen empfiehlt sich für den jetzigen Eigentümer die Angabe des

voraussichtlichen Verbrauchs.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass an das Steueramt der Stadt Lebach ebenfalls eine Mitteilung über den

Eigentumswechsel erfolgen muss.

 

Sollten sich bei Ihnen abrechnungsrelevante Daten, unabhängig von einem Eigentumswechsel ändern (z. B. Anschrift,

Namensänderung bei Heirat, usw.), vergessen Sie bitte nicht, uns dieses ebenfalls mitzuteilen.

 

Diese Daten benötigen wir nur bei einem Eigentumswechsel.

Nicht bei einem Mieterwechsel. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über den Vermieter.

 

hier: Formular Anzeige Eigentümerwechsel für Sie zum Ausdrucken