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Ehefähigkeitszeugnis

Möchten Sie als Deutsche/Deutscher im Ausland heiraten und bedürfen dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses, so ist zur Ausstellung der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes Ihren Aufenthalt haben. Haben Sie im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin zuständig.

Für das Ehefähigkeitszeugnis sind auch sämtliche Unterlagen der/des ausländischen Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis Genannten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten vom Tag der Ausstellung ab.

Über die vorzulegenden Unterlagen für zwei deutsche Heiratswillige haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterUnterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis

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