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Lebenspartnerschaft

Am 01. Oktober 2017 hat der Gesetzgeber die Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt.

 

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare abgeschafft.

 

Bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen fort. Daher können Lebenspartnerschaftsurkunden weiterhin bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.

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