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Berichtigung von Personenstandseinträgen

Alle Beurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften die beim Standesamt erfolgen und aufbewahrt werden, nennt man Personenstandseinträge.

Personenstandseinträge, die von Anfang an unrichtig oder unvollständig sind, können in der Regel nur durch das zuständige Amtsgericht berichtigt werden.

In gesetzlich definierten Fällen kann der Standesbeamte die Berichtigung in eigener Zuständigkeit vornehmen.

Sie sollten Ihren Berichtigungsantrag in allen Fällen beim Standesamt einreichen. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.

Eine Berichtigung des Vornamens kommt nur in Frage, wenn der von Ihnen von Anfang an gewünschte Name (in der Geburtsanzeige erkenntlich!) unrichtig beurkundet wurde.

Bitte beachten Sie, dass ein Berichtigungsantrag gebührenpflichtig ist, wenn der zu berichtigende Fehler seitens des Anzeigepflichtigen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde!

 

Namensänderungen

Falls Sie Ihren Namen oder den Ihres Kindes ändern möchten und für Sie keine der unten angebotenen Namenserklärungen in Frage kommen, kann in Ausnahmefällen eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durch die zuständige Namensänderungsbehörde in Betracht kommen.

Im Landkreis Saarlouis erfüllt das Landratsamt die Funktion der Namensänderungsbehörde. Antragstellung kann auch beim Standesamt Lebach erfolgen.

 

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Ansprechpartner

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Dienstag          10:00 - 12:00 Uhr

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