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Anfechtung der Vaterschaft

Die Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes wird beim Amtsgericht bzw. Familiengericht beantragt. Ist die Anfechtung der Vaterschaft rechtskräftig, wird das Standesamt des Geburtsortes des Kindes durch das Familiengericht verständigt. Im Geburtenbuch wird vermerkt, dass der eingetragene Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Bitte bedenken Sie, dass eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft keinen Einfluss auf die Namensführung des Kindes hat.

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Mittwoch         10:00 - 12:00 Uhr

 

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