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Allgemeine Informationen zur Ausbildung in unserem Hause

Wie ist die Ausbildung strukturiert?

Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Sie lernen im berufspraktischen Teil Rechtsvorschriften zu verstehen und diese anzuwenden. Sie bearbeiten Anträge und Anfragen, erstellen Bescheide und haben dabei direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Verwaltungseinheiten statt (z. B. im Bürgerbüro, beim Ordnungsamt oder in der Finanzverwaltung).

 

Die theoretische Ausbildung erfolgt blockweise in der Berufsschule (Friedrich-List-Schule, KBBZ I Saarbrücken, Stengelstraße 29, 66117 Saarbrücken) sowie in Form des sogenannten dienstbegleitenden Unterrichts an der Saarländischen Verwaltungsschule (Konrad-Zuse-Str. 5, 66115 Saarbrücken).

 

Im zweiten Ausbildungsjahr absolvieren Sie eine Zwischenprüfung.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung welche sich in drei schriftliche Teile (Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe / Haushalts-wesen und Beschaffung / Wirtschafts- und Sozialkunde) und einen praktischen Teil glie-dert.

 

Weitere Auskünfte

Nähere Informationen zur Ausbildung wie Rechtsgrundlagen, Lehrpläne, Stunden- und Stoffgliederrungspläne finden Sie im Internet unter www.kbbz-sb.de unter dem Menüpunkt „Duale Ausbildung / Verwaltungsfachangestellte“ und unter

http://www.verwaltungsschule-saar.de unter dem Menüpunkt „Ausbildung / Auszubilden-de“.

 

Ausbildungsentgelt, Stand April 2022:

·                1. Ausbildungsjahr: mtl.    1.068,26 € brutto

·                2. Ausbildungsjahr: mtl.    1.118,20 € brutto

·                3. Ausbildungsjahr: mtl.    1.164,02 € brutto

          

Weitere finanzielle Leistungen

·                Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von mtl. 13,29 €

·                Eine Sonderzuwendung in Höhe von 90 v. H. des monatlichen Ausbildungsentgelts

·                Eine Abschlussprämie in Höhe von 400 € bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung

·Teilweise Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule

 

Perspektiven nach der Ausbildung

Da die Stadt Lebach für den eigenen Bedarf ausbildet, bestehen im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung gute Chancen auf eine direkte Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe dem entgegenstehen. Unabhängig hiervon werden alle Auszubildenden nach bestandener Prüfung zumindest für die Dauer von 12 Monaten in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Bei entsprechender Bewährung ist dann eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis immer noch möglich.

 

Mit zunehmender Berufserfahrung können Ihnen schwierigere Aufgaben, die ein höheres Maß an Verantwortung und Selbstständigkeit erfordern, übertragen werden. Damit verbunden ist jeweils ein höheres Entgelt entsprechend der Regelungen des TVöD.

 

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Auf der Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Vorauswahl. Solltest Sie in die engere Auswahl kommen, werden Sie eine Einladung für die Teilnahme an einem Eignungstest erhalten. Der Eignungstest gliedert sich in vier Bereiche (Diktat, Aufsatz, Rechnen und allgemeine Fragen).

 

Nach der Auswertung des Eignungstests wird ein Vorstellungsgespräch stattfinden. Ob Sie eine Zusage, einen Platz auf der Nachrückerliste oder eine Absage erhalten, entscheidet der Ausschuss für Personalangelegenheiten.

 

Sollten Sie noch Fragen oder weitere Informationen benötigen, so können Sie sich gerne an die Personalverwaltung wenden (0 68 81 / 59 - 233, 234 oder 235).

Ansprechpartner

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