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Gültigkeit der Eheschließung

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) oder unter Beachtung der Formvorschriften des Heimatrechts beider Ehepartner geschlossen wurde.

Um die Echtheit Ihrer Heiratsurkunde beweisen zu können, ist es erforderlich, dass diese mit einer Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) versehen ist. Bei manchen Staaten ist auch die inhaltliche Überprüfung der Urkunden nötig. Dem Merkblatt können Sie entnehmen, ob dies auch auf Ihren Eheschließungsort zutrifft. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre ausländische Heirat können Sie im deutschen Eheregister eintragen bzw. nachbeurkunden lassen Wir beraten Sie gerne.

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